Befristete Mietverträge entmachten die Mieter und machen Wohnen unverhältnismäßig teuer, kritisiert die Arbeiterkammer. Sie fordert ein neues Mietrecht: Klare Obergrenzen für private Mieten sowie gedeckelte Zuschläge sollen Mietern das Leben erleichtern.
Für viele Mieter ist die Wohnung ein Zuhause mit Ablaufdatum, denn der Mietvertrag ist in den meisten Fällen befristet, kritisiert die Arbeiterkammer (AK) in einer Aussendung am Mittwoch einmal mehr das Mietrecht. Mit 440.000 Verträgen ist rund die Hälfte der bestehenden Mietverhältnisse zeitlich begrenzt, die durchschnittliche Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre, teilte die AK mit. Bei neuen Mietverträgen sind demnach drei von vier Mietverträgen in Österreich befristet.
Kostspielige Vertragsverlängerungen
Befristete Verträge verteuern Wohnen und entrechten die Mieterinnen und Mieter, sagt Thomas Ritt, Leiter der AK-Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen. „Die regelmäßigen Mieterhöhungen bei Vertragsverlängerungen sind ein echter Preistreiber“, so Ritt. „Wer seine Rechte einfordert, riskiert, nach Vertragsende auf der Straße zu stehen.“
Mieten oft zu teuer
Aber Mieterinnen und Mieter müssen nicht nur zittern, ob der Vertrag verlängert wird – sondern auch zu welchen Konditionen. Bei befristeten Mietverträgen zahlen sie in privaten Altbaumietshäusern über 160 Mio. Euro jährlich zu viel, berechnete die AK. Im Schnitt verrechnen die Wohnungseigentümer ihren Mietern um 30 Prozent – rund 1.700 Euro pro Jahr – zu viel. Der gesetzliche Abschlag von 25 Prozent für befristete Mietverträge im geregelten Altbausegment werde oft nicht abgezogen. Im Gegenteil: Befristete Mietverträge sind durchschnittlich um 160 Euro teurer als unbefristete, merkte die AK weiters an.
Vermieter verrechnen unverhältnismäßige Zuschläge
Statt dem gesetzlichen Mietabschlag gibt es laut AK Zuschläge von 50 bis 200 Prozent des Richtwerts. So werde etwa ein Lagezuschlag verrechnet, weil die Gemeinde in den öffentlichen Verkehr oder etwa in Klimaschutzmaßnahmen investiert hat, kritisiert Ritt. Zudem gibt es keine Beschränkung mehr für Kettenmietverträge. Und es gibt auch keine gesetzliche Regelung, wann der Vermieter die Mieter über eine Vertragsverlängerung bzw. über ein Auslaufen des Vertrages informieren muss.
Mietobergrenzen und Strafen
Daher tritt die Arbeiterkammer für ein neues Mietrecht ein, das klare Obergrenzen für private Mieten sowie gedeckelte Zuschläge vorsieht. Zudem fordert sie ein Ende der Befristungen. Allerdings soll es Ausnahmen für Privatpersonen geben. Diese sollen Wohnungen vermieten können, bis die Wohnung benötigt wird. Mieten sollen um maximal 2 Prozent jährlich steigen dürfen. Und Vermieter sollen für Mietwucher mit hohen Strafen zur Rechenschaft gezogen werden.
„Mietrechtsgesetz schränkt Vermieter ein“
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) sieht die Sache naturgemäß anders: Der Anteil der befristeten Mietverhältnisse bleibe relativ stabil, so ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer. Das Mietrechtsgesetz schränke die Möglichkeiten ein, sich von einem Mieter zu trennen. „Ohne Befristung und bei Fortbestand der Eintrittsrechte wird eine Wohnung faktisch über Generationen aus der Hand gegeben“, Prunbauer zu bedenken.
Der ÖHGB spricht sich auch für die Befristung von Gemeindewohnungen aus, wie es etwa in Vorarlberg der Fall ist. Dies würde die soziale Treffsicherheit erhöhen. Und FPÖ-Stadtrat Dominik Nepp verweist auf Wiener Wohnen als Anbieter der Wiener Gemeindewohnungen. Hier gebe es einen Sanierungsstau in Höhe von 10 Mrd. Euro, teilt Nepp in einer Aussendung mit.
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