Erneut Gefängnisstrafe

Ex-Häftlinge als Geldwäscher: Jus in Haft studiert

Wien
02.08.2022 06:00

Zuerst studiert er Jus im Gefängnis, dann fängt der Angeklagte an, sich in Haft ein Netz für Geldwäsche und Versicherungsbetrug aufzubauen. Mit ehemaligen Mithäftlingen wäscht er 5,7 Millionen Euro. Zum Schluss zeigt er sich selber an.

Nicht zum ersten Mal sitzt der 62-Jährige vor Gericht. Und auch nicht zum ersten Mal wird er zu einer Haftstrafe verurteilt. Bereits 18 Jahre verbrachte er wegen Betrugsdelikten im Gefängnis. Untätig war er dabei aber nicht: Zuerst studierte der Angeklagte in seiner Zelle Rechtswissenschaften, während seiner nächsten Haftstrafe begann er sein Doktoratsstudium.

Mithäftlinge als Komplizen
Wieder auf freiem Fuß war er als Firmen-Jurist tätig - zumindest offiziell. Im Hintergrund hatte er schon im Gefängnis angefangen, ein illegales Versicherungssystem und Geldwäschenetz aufzubauen. Rekrutiert hat der 62-Jährige vor allem ehemalige Mithäftlinge, lockte sie mit dem Versprechen vom leichten großen Geld. Alle sitzen sie jetzt im Wiener Landesgericht auf der Anklagebank.

Selbstanzeige erstattet
Der Jurist ist nämlich selbst zur Polizei gegangen und hat Anzeige erstattet. Er legt bei der Polizei ein umfassendes Geständnis ab und liefert Hintermänner. Qualifiziert sich so als Kronzeuge. Der Status wurde dem Angeklagten, laut seinem Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger, auch zugesichert.

Dennoch wurde er verhaftetet und steht mit seinen Komplizen vor Gericht. „Dass die Geldwäsche nicht in Ordnung war, ist klar, aber danach wurde das Recht mit Füßen getreten“, plädiert Arbacher-Stöger.

Kein Kronzeugenstatus und weitere Haftstrafe
Doch die Verantwortung des angeklagten Juristen macht ihm einen Strich durch die Rechnung: Während er vor dem Prozess stets einsichtig war, schiebt er vor Richter Christoph Zonsics-Kral die Schuld von sich. Auch er will nur von einer Organisation mit Sitz in der Türkei benutzt und vorgeführt worden sein. Am zweiten Verhandlungstag wird ihm der Kronzeugenstatus damit aberkannt.

Während seine Komplizen zwischen 18 Monate bedingt und drei Jahren Haft ausfassen, hat er in den nächsten sieben Jahren genug Zeit, sein Doktoratsstudium zu beenden - und zwar wieder in Haft!

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