Quarantäne-Aus fix

Rauch: „Werden jetzt keine Polizisten aufstellen“

Politik
26.07.2022 17:14

In der Katerstimmung wegen des Streits um das Quarantäne-Aus und verschiedener Leaks haben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) offiziell die Ablöse der Isolation durch die Verkehrsbeschränkung am 1. August verkündet. Den Grund für den Strategiewechsel sieht Rauch darin, dass man aus dem „Krisenmodus“ herauskommen müsse, durch den entwickelten Virusvariantenplan sei Österreich gut vorbereitet. Die Regierung setzt auf Eigenverantwortung: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“ Polizisten sollen keine „aufgestellt“ werden, um die bundesweite Verkehrsbeschränkung zu kontrollieren.

Die telefonische Krankmeldung werde wiedereingeführt, kündigte der Minister an. Man werde den Schutz der vulnerablen Gruppen sicherstellen, eine Quarantäne mache aber keinen Sinn mehr, das sehe man auch an anderen europäischen Ländern. Den Schutz brauche es „natürlich“, sagte auch Kocher. Die Risikogruppen-Verordnung kehre aus diesem Grund ab 1. August wieder zurück - sie beinhalte Maßnahmen wie Homeoffice, Einzelbüros oder „in letzter Konsequenz Freistellung“. Vorerst werde sie bis Ende Oktober gelten.

Ist Pause nicht möglich, „wird arbeiten nicht möglich sein“
Auch Kocher betonte, dass, wer krank ist, nicht arbeiten solle, um niemand anderen zu gefährden. Wer aber symptomlos sei, der könne mit FFP2-Maske arbeiten gehen. Die Unternehmen hätten aber unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass es den Infizierten möglich sei, unter den künftigen Regeln etwa Pausen zu machen: „Wenn eine Person keine Pause alleine machen kann, wird sie nicht arbeiten gehen können“, so der Minister.

Die neuen Regeln zur Verkehrsbeschränkung:

  • Wer sich nicht krank fühlt, kann ab 1. August auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen - allerdings soll durchgehend FFP2-Maske getragen werden, außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand niemand unterwegs.
  • Arbeiten (in Büros & Co.) ist mit positivem Test wieder möglich - ebenfalls mit der Auflage, dass eine FFP2-Maske getragen wird.
  • Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen („Corona-Teams“).
  • Man darf im Lokal sitzen und plaudern, dort etwas konsumieren, ist ausdrücklich nicht gestattet.
  • Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen desselben Haushalts anwesend sind, das gilt auch für Privat-Pkw.
  • Betretungsverbote gibt es für Infizierte für Krankenanstalten, Pflege- und Behinderten- sowie Kureinrichtungen, Kinderbetreuungsstätten, Volksschulen und Horte.
  • Die Verkehrsbeschränkung startet bereits mit einem positiven Antigen-Test und dauert zehn Tage, nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich.
  • Auch eine Medikamenten-Beratung soll bereits mit einem positiven Antigen-Test möglich sein.

„Virus lässt sich nicht wegabsondern“
Das Virus lasse sich nicht wegimpfen, nicht wegtesten und auch nicht „wegabsondern“, sagte GECKO-Chefin Katharina Reich bei der Pressekonferenz. Die Varianten seien viel ansteckender geworden, deshalb sei „dieser erste Step-down“ der richtige Schritt. Man bleibe aber dabei, dass Covid-19 eine meldepflichtige Krankheit sei - „Covid ist keine Influenza“ -, und man bleibe „sehend“. Durch das Covid-Spitalsregister werde künftig eine genaue Analyse der Spitalspatienten möglich. Bisher zeige sich, dass 50 Prozent der Corona-Patienten im Spital tatsächlich wegen ihrer Corona-Infektion krankenhäuslich betreut werden müssten.

Ärztekammer forderte begleitende Maßnahmen
Die SPÖ-geführten Bundesländer bleiben bei ihrer Kritik zum Quarantäne-Aus. Die Ärztekammer forderte begleitende Maßnahmen. Jedenfalls brauche es „sofort zur Überwachung der Situation ein Wiederhochfahren des Testregimes in Ordinationen bei asymptomatischen Patientinnen und Patienten“, meinte Ärztekammer-Präsidet Johannes Steinhart in einer Aussendung. Über Krankenstand und Bewegungseinschränkungen sollten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte entscheiden.

Die große Frage, die sich vielen weiterhin stellt, ist aber: Wie soll das konkret funktionieren, wenn Corona-Positive Seite an Seite mit Gesunden arbeiten oder feiern? Schließlich ist die FFP2-Maske von den Infizierten durchgängig zu tragen - in Cafés oder Discos bedeutet das de facto Konsumationsverbot. Auch arbeitsrechtlich ergeben sich viele Fragen, die noch zu klären sind, wie die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak am Dienstag sagte.

„Heute bedient Sie eine Covid-positive Person“
Bei Verkehrsbeschränkung und Maskenpflicht anstatt Quarantäne muss der Arbeitgeber kontrollieren, dass der Corona-positive Arbeitnehmer im Betrieb durchgehend Maske trägt und diese auch nie abnimmt. „Wenn ich das nicht tue, dann kann ich haften“, warnte die Arbeitsrechtlerin. Um eine Haftungsvermeidung bei der Beschäftigung von Corona-positiven Arbeitnehmern, etwa in der Gastronomie, Hotellerie oder im Handel, zu erreichen, müsste der Betrieb dies auch gegenüber Kunden kommunizieren. Dies könnte folgend lauten: „Heute bedient Sie eine Covid-positive Person.“

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