Für die Nachbarskinder war ein Tiroler (59) der „gute Onkel“, doch im Whirlpool passierte mehr als gemeinsame Ausflüge und Geschenke. Dafür setzte es von einem Schöffensenat in Innsbruck vorerst 18 Monate Haft.
Allein die Ermittlungen und die Gerüchte genügten, um die gutbürgerliche Existenz des 59-Jährigen zu zertrümmern. Der 3500-Euro-Job ruht wegen psychischer Probleme und Krankenstand, die Ehefrau ließ sich scheiden. Alles nur wegen der Vorlieben des Angeklagten? Dieser gab zwar an, auf „dünne Frauen“ zu stehen und keinesfalls pädophil zu sein – doch warum lotste der Mann dann wiederholt minderjährige Nachbarsbuben in seinen Whirlpool? Mit der Vorgabe, dass man dort ja keine Badehose brauche.
Keine Badehose – „weil wir ja unter uns Männern sind“
„Weil wir unter uns Männern waren und der Pool nicht einsichtig ist“, betonte der 59-Jährige. Er soll dann seine Hand auf den Intimbereich eines Vierjährigen gelegt haben, was der Angeklagte massiv bestritt. Das Kind müsse vom Wasserstrahl aus den Düsen getroffen worden sein – und fälschlicherweise geglaubt haben, es handle sich um die Hand.
Ein zweites Opfer aus der Nachbarschaft soll damals zehn oder elf Jahre alt gewesen sein. Er verdrängte ein ähnliches Erlebnis lange Zeit. Doch Jahre später – im Zuge der Ermittlungen – kam vieles wieder hoch, unter anderem mit Schlafstörungen. Der Gutachter attestiere eine „akute Belastungsreaktion“.
Auch einschlägige Bilder gefunden
Nicht zu leugnen war freilich auch, dass auf dem Laptop des Angeklagten zwölf einschlägige Bilder gefunden wurden. Was der 59-Jährige wortreich als Versehen beim „normalen“ Porno-Konsum erklärte.
Der Schöffensenat unter Richter Norbert Hofer verhängte 18 Monate unbedingte Haft, jeweils 5000 Euro sind an die beiden Opfer zu zahlen - nicht rechtskräftig.














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