Radfahrern wird das Leben leichter gemacht. Sie dürfen künftig nebeneinander fahren und bei Rot rechts abbiegen. Die Straßenverkehrsordnung werde damit ins 21. Jahrhundert geholt, meinte Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) angesichts des entsprechenden Beschlusses am Mittwochabend im Nationalrat. SPÖ und Freiheitliche lehnten die Vorlage ab.
Gewessler erinnerte an das Ziel, den Radverkehr zu verdoppeln. Mit der Novelle werde Österreich mehr Lebensqualität gegeben.
Die wichtigsten Änderungen für Radfahrer:
Einstimmig beschlossen wurde eine Änderung im Führerscheingesetz. Personen mit befristeten Lenkberechtigungen müssen aktuell für jede Verlängerung der Lenkberechtigung neben den Kosten für ärztliche Gutachten auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 49,50 Euro bezahlen. Dies entfällt künftig.
Für den freiheitlichen Verkehrssprecher Christian Hafenecker handelt es sich um ein Paket, das Gewessler „für ihre Bobo-Freunde“ geschnürt habe. Noch dazu seien diverse Vorhaben zurückgenommen worden. Was überbleibe, sei „mehr mau als wau“.
„Maßnahmen nicht praktikabel“
Auch die zweite traditionell Autofahrer-freundliche Fraktion sagte Nein zur Novelle. SPÖ-Mandatar Klaus Köchl meinte, man müsste zurück an den Start und verwies auf Einwände der Städte insbesondere Wiens, wonach die Maßnahmen nicht praktikabel seien und zu hohen Kosten führten.
Das verwunderte die Koalition, waren doch diverse Einwände aus der Begutachtung berücksichtigt worden. So können Fahrzeuge beim Schrägparken nun doch wieder ein Stück auf den Gehsteig ragen und wurde das Radfahren gegen die Einbahn zurückgenommen.
„Der SPÖ geht es nur um Frontalopposition“
Grünen-Verkehrssprecher Hermann Weratschnig verwies folgerichtig darauf, dass man die Bedenken Wiens ernst genommen habe und die nunmehrige Vorlage mit dem Städtebund akkordiert sei. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger sah einen Beleg dafür, dass es der SPÖ nur um Frontalopposition gehe. Seitens der NEOS erfreute sich ihr Abgeordneter Johannes Margreiter daran, dass der Autolastigkeit der StVO etwas entgegengesetzt werde.















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