Die Lebenshilfe Vorarlberg nutzte den Tag der Inklusion am 5. Mai, um auf das Recht behinderter Menschen auf einen angemessenen Wohnraum aufmerksam zu machen. Um mehr Inklusion im Bereich Wohnen zu erreichen, hat die Lebenshilfe nun einen neuen Leitfaden für die Gemeinden Vorarlbergs entworfen.
Das Recht auf ein „selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft“ ist im Artikel 19 der 2008 ratifizierten Behindertenrechts-Konvention verbrieft. Dazu zählt auch die freie Wahl behinderter Menschen, wie, wo und mit wem sie wohnen wollen. Einige Gemeinden verfolgen beim Wohnbau bereits den Gedanken der Inklusion, so entsteht etwa in Lustenau gerade eine Wohnanlage mit inklusiven Wohnformen.
Aktionsplan für Gemeinden
„In vielen Gemeinden ist dieses Bild von Inklusion aber noch nicht Realität“, weiß Michaela Wagner-Braito, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Vorarlberg. Und genau deshalb hat die Lebenshilfe nun einen Inklusion-Leitfaden entworfen, der die Gemeinden dazu animieren soll, eigene Aktionspläne zu entwerfen.
Inklusion ein Leben lang
Zudem will die Lebenshilfe mit Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen ins Gespräch kommen, um die Inklusion im Bereich Wohnen stärker in den Fokus zu rücken. Die Vision der Lebenshilfe ist, dass alle Menschen „in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben können.“ Das beginnt beim gemeinsamen Besuch des Kindergartens und reicht bis zum Arbeiten in inklusiven Betrieben und Unternehmen.
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