Ende 2020 wurde das unter der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Kopftuchverbot für Volksschüler vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. In den Kindergärten gilt das dort 2019 eingeführte Verbot hingegen noch immer. Grundlage ist die 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik. Die Länder fordern in den aktuellen Verhandlungen zur neuen Vereinbarung ein Aus des Kopftuchverbots.
Im Vertrag für die Jahre 2018/19 bis 2021/22 wurden nicht nur die Mittel für das Pflichtkindergartenjahr, einen Ausbau der Plätze für Unter-Dreijährige, flexiblere Öffnungszeiten und sprachliche Frühförderung vereinbart, sondern auch die verbindliche Vermittlung von Grundwerten und ein Kopftuchverbot in den elementaren Bildungseinrichtungen. 2020 hatte dann der VfGH das Kopftuchverbot an den Schulen aufgehoben, weil es dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspricht, da es ausschließlich auf Muslime abzielt.
Salzburg und Tirol als Vorreiter
In ihrem Positionspapier für die laufenden Verhandlungen zur neuen 15a-Vereinbarung schlagen die Länder nun mit Verweis auf das VfGH-Urteil vor, den Passus zum Kopftuchverbot im Kindergarten zu streichen. „Ich werde dieses Kopftuchverbot nicht mehr gesetzlich verankern“, betonte Salzburgs Bildungslandesrätin Andrea Klambauer (NEOS). Auch in Tirol wurde das Kopftuchverbot in der vorliegenden Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz gestrichen, so Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP). Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Tiroler Landtag sei für Mai 2022 vorgesehen.
Ich werde dieses Kopftuchverbot nicht mehr gesetzlich verankern.
Andrea Klambauer, Salzburgs Bildungslandesrätin (NEOS)
Nicht alle Bundesländer bei Verhandlungen vertreten
Klambauer kritisiert, wie die 15a-Verhandlungen diesmal aufgesetzt wurden: Den Verhandlern auf Bundesseite sitzen nicht Vertreter aller Bundesländer gegenüber. Stattdessen nehmen stellvertretend nur Wien (als Großstadt), Niederösterreich (als Flächenbundesland) und Vorarlberg (kleines Bundesland und aktueller Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz) teil.
Bisher keine Stellungnahme vom Integrationsministerium
Die Verhandler auf Bundesseite (Bundeskanzleramt, Finanz-, Familien- und Bildungsministerium, alle ÖVP-geführt) halten unterdessen weiterhin am Kopftuchverbot in der 15a-Vereinbarung fest, wie von mehreren Seiten bestätigt wurde. Man versuche nun, auf Ebene der Landesbildungsreferenten eine Lösung zu finden. Beim grünen Koalitionspartner zeigte man sich hingegen verwundert. Es wäre „absurd“, das Kopftuchverbot trotz des VfGH-Urteils weiter festzuschreiben. In die aktuellen Verhandlungen hat der Koalitionspartner allerdings keinen Einblick.
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