Wie schon zweimal

Salzburgs Bettelverbot vor Verfassungsgerichtshof

Salzburg
31.03.2022 15:30

Das Salzburger Bettelverbot landet erneut vor dem Verfassungsgerichtshof. Schon 2012 und 2017 fällte das Höchstgericht Urteile. Nun legte eine Bettlerin Einspruch gegen eine 100-Euro-Strafe ein, die zweimal abgewiesen wurde. Die Plattform für Menschenrechte bringt den Fall jetzt vor den Verfassungsgerichtshof.

Eine Bettlerin aus Rumänien hatte im Dezember 2020 eine Geldstrafe in der Höhe von 100 Euro bekommen, da sie in der Schanzlgasse bettelte. Still am Boden sitzend, wie die Frau beteuert. Sie erhob Einspruch dagegen, der von der Polizei abgewiesen wurde. Auch das Landesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde ab.

Mit Unterstützung der Plattform für Menschenrechte geht der Fall nun zum Verfassungsgerichtshof. Schon 2012 und 2017 hatte das Höchstgericht Bettelverbotszonen in Salzburg aufgehoben. Nach der letzten Entscheidung hatte der Gemeinderat eine veränderte Verordnung erlassen, die jetzt ebenfalls vor dem Verfassungsgerichtshof landet.

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