Nach zähem Ringen

Regierung fixiert neue Maskenregeln ab Donnerstag

Politik
23.03.2022 16:56

Bis spät in die Nacht hinein blieb für die Österreicherinnen und Österreicher Ungewissheit, welche Corona-Regeln ab dem heutigen Mittwoch denn gelten werden. Trotz intensiver Debatten schaffte es die Bundesregierung jedoch nicht, zeitgerecht ein entsprechendes Schriftstück zu veröffentlichen. Nun ist aber doch eine Einigung gelungen: Ab Donnerstag besteht in Innenräumen - mit Ausnahmen - wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Und auch in Sachen Quarantäne gibt es Änderungen.

Obwohl bereits am Freitag von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigt, gingen die Debatten der türkis-grünen Koalition auch am Mittwoch intensiv weiter. Insbesondere an den Details der Verordnung soll es regierungsintern noch gehakt haben. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) verteidigte die Wartezeit damit, dass die Verordnung nicht nur „praxistauglich“ sein, sondern auch verfassungskonform zustande kommen müsse.

Mit einem Tag Verspätung soll nun die - für die Politik unerwartet notwendige - Regelverschärfung in Kraft treten. Die geplante Verordnung liegt krone.at bereits vor und soll von Donnerstag bis Mitte April (16. April) gelten.

FFP2-Pflicht kehrt zurück
Ganz wesentlicher Punkt dabei ist die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen - demnach ist eine solche in allen geschlossenen öffentlichen Räumen verpflichtend zu tragen. Mehr oder weniger vom Tisch ist die lange diskutierte Wahlmöglichkeit zwischen einer FFP2-Pflicht und der 3G-Kontrolle. Letztere „Wahlmöglichkeit“ gibt es nur in der Nachtgastronomie sowie bei Zusammenkünften ab 100 Personen ohne zugewiesenen Sitzplätzen - sofern es aber fixierte Sitzplätze gibt, ist auch hier Maske zu tragen.

Maskenpflicht in geschlossenen Räumen

  • an öffentlichen Orten (keine Maskenpflicht Outdoor)
  • in Verkehrsmitteln
  • im lebensnotwendigen wie auch im nicht-lebensnotwendigen Handel (gesamter Handel)
  • bei körpernahen Dienstleistungen in der Gastronomie (am Weg zum Platz, nicht am Verabreichungsplatz)
  • in der Beherbergung
  • in Sportstätten
  • in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • an Arbeitsorten in Alten- und Pflegeheimen
  • in Krankenanstalten
  • bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen mit zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. im Theater, der Oper, im Kino etc.)
  • bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. bei Partys, Hochzeitsfeiern etc.). In diesem konkreten Fall hat der Veranstalter aber eine „Wahlmöglichkeit“. Entscheidet sich dieser für eine 3G-Kontrolle, gilt keine Maskenpflicht.

Ausgenommen von der Maskenpflicht ist der private Wohnbereich, der Verabreichungsplatz in der Gastronomie sowie Proben oder künstlerische Darbietungen in fixer Zusammensetzung.

Quarantäne für Gesundheitsberufe verkürzt
Eine Sonderregel gibt es zudem bei der empfohlenen Quarantäneregelung für das Gesundheitspersonal: Asymptomatisch oder leicht Erkrankte, die jedenfalls seit zwei Tagen keine Symptome mehr haben, sollen nach fünf Tagen auch ohne negativen Test wieder arbeiten gehen können, sollte „akuter Personalmangel“ bestehen. Bei Kontakt mit vulnerablen Personen müssen sie jedoch verpflichtend Schutzausrüstung tragen.

Die neuen Quarantäne-Regeln im Gesundheitsbereich

Die Quarantäne wird ab dem fünften Tag beendet, sofern bereits zwei Tage keine Symptome mehr vorliegen, danach gilt:

  • Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske oder einer höherwertigen Maske bei Kontakt mit anderen Personen, auch innerhalb des privaten Wohnbereichs.
  • Meiden von Großveranstaltungen, vulnerablen Settings und Gastronomie (Ausnahme: Aufsuchen von Arbeitsorten ist grundsätzlich möglich)
  • Kein Betreten von Einrichtungen bzw. keine Ausübung von Aktivitäten, bei denen nicht durchgehend eine FFP2-Maske bzw. ein MNS getragen wird (Gastronomiebetriebe, Fitnessclubs etc.)
  • Kein Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.)
  • Ein Aufsuchen von Arbeitsorten ist dabei grundsätzlich möglich, sofern dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske und die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen (PSA) gewährleistet werden können

Rauch: „Unterschiedliche Vorstellungen auf dem Tisch“
Der Gesundheitsminister betonte am Mittwoch einmal mehr die Notwendigkeit der Verschärfungen. So würde die Belastung der Spitäler in den nächsten Tagen weiter steigen - „deshalb war es an der Zeit zu handeln“, so Rauch zu krone.at.

Die sehr intensiven Verhandlungen innerhalb der Koalition hätten zudem deutlich länger gedauert, „als wir uns das alle gewünscht hätten.“ Es hätten jedoch sehr unterschiedliche Vorstellungen auf dem Tisch gelegen - sowohl bei der Maskenpflicht als auch bei der Absonderung von Infizierten.

Corona-Lage weiter angespannt
Generell war die Corona-Lage im Land zuletzt weiter angespannt. Mit 34.340 Fällen gab es zwar am Dienstag keinen neuen Höchstwert bei den Neuinfektionen, dafür gab es seit Beginn der Pandemie noch nie so viele Todesfälle innerhalb eines Tages.

Von den 3279 Corona-Spitalspatienten wurden am Dienstag 225 auf Intensivstationen betreut. Die Spitalsauslastung ist damit die höchste seit dem 1. Dezember 2021. Zusätzlich kämpft der Gesundheitsbereich mit hohen Personalausfällen. 

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