Neue Verordnung am Zug

Nach Wolfssichtung: So wird jetzt vorgegangen

Kärnten
15.03.2022 11:01

Nach den Videoaufnahmen eines Wolfes, der direkt am Haus eines Landwirts in Drußnitz in der Gemeinde Stockenboi in Kärnten umher streunte, kommt wohl zum ersten Mal die neue Wolfsverordnung zum Zug.

Ein Handyvideo, das die „Krone“ bereits veröffentlicht hat, zeigt einen Wolf, der sich in unmittelbarer Nähe zu einem Wohnhaus und landwirtschaftlichen Flächen in Stockenboi aufhielt.

Anfang des Jahres stellte Landesrat Martin Gruber (ÖVP) die neue Wolfsverordnung vor, die in diesem Fall zwei Schritte vorsieht:

Schritt eins:
Im ersten Schritt muss versucht werden, den Wolf durch optische oder akustische Reize zu verscheuchen.

Schritt zwei:
Ein Jagdausübungsberechtigter darf den Wolf durch einen Warn- bzw. Schreckschuss vergrämen.

Erst wenn sich das Tier trotz dieser beiden Versuche, ihn zu verscheuchen, wieder zeigt und sich dem bewohnten Gebiet nähert, darf der Wolf „entnommen“, also getötet werden. „Fälle wie diese zeigen, wie wichtig es war, mit der Wolfsverordnung ein klares Vorgehen für die Sicherheit der Bevölkerung und zum Schutz der Nutztiere festzulegen“, so Landesrat Martin Gruber.

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