11.02.2022 07:46 |

Impfpflicht-Streit

Ampelkoalition wirft Söder Gesetzesbruch vor

Bayern will, wie berichtet, die ab Mitte März geltende sektorale Impfpflicht nichtexekutieren. Ministerpräsident Markus Söder, der eigentlich ein Impfpflichtbefürworter ist, betonte vor wenigen Tagen, die verpflichtende Vakzinierung im Pflegebereich sei kein geeignetes Mittel, um die derzeitige Omikron-Welle zu brechen. Sie könnte aber erhebliche Probleme schaffen, wenn ungeimpfte Pflegekräfte kündigten. Der bayrische Weg wird von der Bundesregierung in Berlin als Gesetzesbruch gesehen und heftig kritisiert. Von Justizminister Marco Buschmann gab es eine Rüge.

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„Aus der Perspektive des Rechtsstaates ist es ein Desaster, wenn Länderchefs den Gedanken in den Raum stellen, ein vom Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz zu ignorieren“, sagte Buschmann in der Online-Ausgabe des „Tagesspiegel“. Auf Twitter warnte der FDP-Politiker: „Im Rechtsstaat gelten Gesetze. Wenn sich die Regierenden selbst aussuchen, an welche Gesetze sie sich halten und an welche nicht, ist die Tyrannei nicht mehr fern.“ Dazu postete er ein Kommentar aus der „Frankfurter Allgemeinen“ mit dem Titel „Söder gehört in politische Quarantäne“.

Söder agiert als „Mini-Trump“
In der ZDF-Sendung „maybrit illner“ äußerte sich Buschmann am Donnerstagabend jedoch zuversichtlich, dass auch Bayern das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht letztlich umsetzen werde. Er sei sich „sehr sicher, dass die Juristen in der Staatskanzlei Herrn Söder mittlerweile aufgeklärt haben“. Staatliche Gewalt sei überall in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden, und Bundesrecht breche nun einmal Landesrecht. Sollte sich die bayrische Landesregierung dem verweigern, gebe „es auch Möglichkeiten, das durchzusetzen“, sagte der deutsche Justizminister. Die mitregierende SPD ist ebenfalls empört. Bundestagsabgeordneter Ralf Stegner bezeichnete den bayrischen Ministerpräsidenten als „Mini-Trump“.

Was ungeimpften Pflegekräften droht
Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits klargemacht, dass er eine Verschiebung ablehnt. Der Bund könne den Ländern aber bei einem einheitlichen Vorgehen helfen, wie mit konkreten Umsetzungsproblemen umzugehen sei.

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