Bereits Ende 2021 hatten Beamte bei Covid-Kontrollen Auffälligkeiten bei einem vorgezeigten „Genesungs-Zertifikat“ festgestellt. Ermittlungen erhärteten dann den Verdacht, dass es sich bei dem vorgeblichen ärztlichen Attest um eine Totalfälschung handelt. Das Schreiben sollte eine bereits überstandene Covid-Infektion nachweisen.
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