„Ausgangslage klar“

Jetzt wird Rückforderung von Studien-Geld geprüft

Politik
27.01.2022 13:59

Die skurrile Studie „Wirtschafts- und Budgetpolitik“ hat nicht nur tierische Einblicke in die Politik offenbart, sie könnte nun auch ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen haben. Nachdem SPÖ und NEOS am Donnerstag bereits eine Rückzahlung des dafür aufgewendeten Steuergeldes gefordert hatten, kündigte auch Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokuratur an, etwaige Ansprüche prüfen zu lassen. Die Chancen für ein solches Vorhaben scheinen aus juristischer Perspektive vielversprechend.

Für insgesamt 28 Studien hat das Finanzministerium 587.000 Euro an die Markt- und Meinungsforscherin Sabine Beinschab überwiesen. Dies war offenbar Teil des mutmaßlichen Deals des ehemaligen Generalsekretärs Thomas Schmid und Beinschab, die vermeintlich parteipolitisch motivierte und manipulierte Umfragen erstellen sollte. Erst kürzlich stellte schließlich die Revision im Finanzministerium „ein hohes Maß an Unregelmäßigkeiten“ in dem Zusammenhang fest.

SPÖ: „Beleg für systematischen Machtmissbrauch“
Insbesondere die Tier- und Auto-Vergleiche von Politikern und Politikerinnen lassen die Opposition dabei mit Entsetzen zurück. Ebenjene Studie, die das Finanzministerium für 156.000 Euro in Auftrag gegeben hat, ist für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch „der nächste Beleg für systematischen Machtmissbrauch in den ÖVP-Ministerien“. Wenn ÖVP-Obmann und Bundeskanzler Karl Nehammer „nur einen Funken Anstand“ habe, würde er sich für die „Exzesse seiner Partei“ entschuldigen und die Summe für die Studie „auf Heller und Pfennig“ zurückzahlen, forderte Deutsch.

In dieselbe Kerbe schlagen die NEOS: Das Finanzministerium gehöre schließlich nicht der ÖVP - und damit auch nicht das Geld des Ministeriums, kritisierte der Abgeordnete Douglas Hoyos, dass die Aufträge dem Wahlsieg der ÖVP gedient hätten.

Peschorn lässt Ansprüche prüfen
Für Peschorn, der Anwalt der Republik ist, war die Prüfung der internen Revision ein wichtiger erster Schritt, wie er im Ö1-„Mittagsjournal“ sagte. Nun erfolge der zweite Schritt, nämlich die Untersuchung durch die Finanzprokuratur. „Wir haben den Auftrag und werden in jede Richtung prüfen, gegen wen welche Ansprüche hier aus der Vergabe von Inseraten und vor allem diesen Studien geltend gemacht werden können“, sagte er. Ziel sei es, den Schaden für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen so gering wie möglich zu halten.

Wie bekommt man das Geld zurück?
Der Auftrag für die nun aufgetauchten Studien sei „sicher rechtswidrig“, erklärte indessen der Professor für Zivilrecht an der Wirtschaftsuni Wien. Es gebe nämlich „überhaupt kein Interesse“ der Steuerzahler daran, zu wissen, welcher Politiker etwa ein Delfin oder ein Schäferhund ist. „Das hat alles eine strafrechtliche Seite. Die Ausgangslage ist klar“, meinte er. In dem konkreten Fall müsse man von Untreue sprechen - es handle sich nämlich um Geld der Republik - also um jenes der Steuerzahler, weshalb es nun „alle möglichen Varianten der Rückforderung“ gebe.

Man könne etwa den Vertrag rückabwickeln oder auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Chancen dafür scheinen recht gut, denn: Für eine entsprechende Klage müsste dabei nicht einmal die Ermittlungserkenntnisse der Staatsanwaltschaft abgewartet werden. „Die Ausgangslage ist so eindeutig, dass - wenn die Berichte stimmen - das zurückzuzahlen ist“, so Spitzer.

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