Soll bei Sparen helfen

Fußfessel für Häftlinge wird ausgeweitet

Innenpolitik
13.05.2025 13:05

Das Justizministerium plant, den Einsatz der Fußfessel bei Häftlingen auszuweiten. Sie soll auch bei jenen zum Einsatz kommen, die noch zwei Jahre Haft zu verbüßen haben. Derzeit liegt die Grenze bei einem Jahr. Ausgenommen sind schwere Verbrechen.

Verurteilte sollen künftig schon Informationen über die Fußfessel erhalten, wenn sie zum Antritt ihrer Strafe aufgefordert werden. Sie können dann einen Antrag dafür stellen, bis zu dieser Entscheidung wird der Haftantritt aufgeschoben. Verwehrt wird die Möglichkeit Täterinnen und Tätern, die wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikten verurteilt wurden. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von Neustart sollen mitarbeiten, um die Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest zu erheben.

Zudem plant das Justizministerium, die Bewegungsmöglichkeiten für Trägerinnen und Träger der Fußfessel auszuweiten, zum Beispiel im Freien. Eine weitere Neuerung ist bei bedingten Entlassungen vorgesehen. Derzeit ist diese nicht möglich, wenn die Allgemeinheit von der Begehung solcher Taten abgeschreckt werden soll. Künftig sollen nur Gründe, die in der Person der Täterin oder des Täters liegen, berücksichtigt werden. Bei Personen mit längeren Haftstrafen entscheiden dann Richterinnen und Richter.

Handyverbot in Justizanstalten kommt
Darüber hinaus kommt ein Handyverbot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Justizanstalten. So sollen Fälle, in denen zuletzt Handys in Gefängnisse geschmuggelt wurden, verhindert werden. Ausnahmen gibt es, wenn die Mobiltelefone dienstlich nötig sind, etwa bei der Justizwache, oder im Einzelfall zugelassen sind. Gesetzlich wird auch die Möglichkeit zum Einsatz von Störsendern geschaffen. Beamtinnen und Beamte der Justizwache können künftig mit Bodycams sowie neuen Dienstwaffen wie Teasern oder Pfefferspray ausgestattet werden.

„Mit der Reform des Strafvollzugsgesetzes und der darin enthaltenen Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests und den neuen Regeln für die bedingte Entlassung schaffen wir dreierlei: einen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts, einen Beitrag zur Entlastung der Belegung der Gefängnisse und einen Beitrag zur besseren Resozialisierung“, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) in einer Aussendung.

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