Mit Kind auf Gleisen

Sollenau-Drama: Justiz hat viel Erklärungsbedarf

Niederösterreich
24.01.2022 15:21

Diese Wahnsinnstat schockte ganz Österreich. Ein Vater beging am Abend des 11. Jänner im niederösterreichischen Sollenau Mord am eigenen Kind - und Selbstmord. Viele Fragen bleiben offen, um Antworten wird sich nun die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt kümmern. Ermittlungen sind im Gange, man wolle aber zuerst, so Sprecher Erich Habitzl, den endgültigen Polizeibericht abwarten. Sogar Anklagen gegen Gerichtsmitarbeiter drohen, denn der Vater war vorbestraft.

Im Jahr 2018 bekam der Mann drei Monate bedingt. Anlass dafür waren handgreifliche Streitigkeiten mit der Mutter des Kindes, die auch der Jugendwohlfahrt bekannt waren. Es gab „pädagogische Intensivbetreuung“, die nach der Trennung des Paares sogar in der gemeinsamen Obsorge für das Kind endete.

Bedingte Haft nach Todesdrohung
Spätestens nach der nächsten Verurteilung vom November 2021 hätte diese aber enden müssen! Er drohte mit dem Tod des Mädchens: Zwölf Monate bedingte Haft, Bewährungshilfe, Psychotherapie lautete dieses Urteil. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft nicht nur, ob die Auflagen eingehalten wurden, sondern ob auch eine Meldung an das Pflegschaftsgericht ergangen ist.

„An sich“, weiß Sabine Matjeka, Präsidentin der Richtervereinigung, „erfolgt eine Änderung der Obsorgeregelung derzeit nur auf Antrag, meist von einem Elternteil.“ Denn die Gerichte untereinander sind nicht verknüpft, automatische Gefährdungsmitteilungen erfolgen nicht – aus „Datenschutzgründen“!

Aber laut Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz sind Bedienstete von Gerichten und Staatsanwaltschaften verpflichtet, „unverzüglich schriftlich Mitteilung an die örtlich zuständigen Einrichtungen zu erstatten, wenn sich der begründete Verdacht ergibt, dass Kinder misshandelt, gequält, vernachlässigt wurden – oder ihr Wohl in anderer Weise gefährdet ist“.

Keine Auskunft von Justizministerium
Nun sollte man in diesem tragischen Fall annehmen, dass dies mit einer Todesdrohung gegen das eigene Kind geschehen ist. Ob diese Meldung vorliegt, dazu gibt das Justizministerium keine Auskunft. Aber man weist darauf hin, dass Strafgerichte bzw. Staatsanwaltschaften direkt beim Pflegschaftsgericht Kuratoren bestellen müssen, „wenn Mitteilungen zu lange dauern können“.

Mit einem automatischen Meldesystem würde man wohl Zeit gewinnen. Und vielleicht Leben retten ...

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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