Anwalt kam nicht

Szene-Wirt Ho klagte Peter Pilz: Prozess geplatzt

Österreich
11.01.2022 12:59

Kalt genug für Schneerieseln wäre es ja gewesen - aber es fiel keiner. Weder im realen, noch im übertragenen Sinn. Denn der Prozess um behauptete Kokaingeschäfte und das Wissen eines Unternehmers darüber platzte, weil sein Anwalt nicht kam.

Das wollte Martin Ho nicht auf sich sitzen lassen - dass er als Unternehmer Bescheid wissen müsste, dass in seinen Lokalen (Dots, Pratersauna) mit Kokain gedealt werden soll. Das behauptete „ZackZack“, Peter Pilz als Medieneigentümer wurde deshalb geklagt.

Er erschien mit seinem Anwalt pünktlich vor Gericht in Wien. Wer nicht kam, war der klagende Anwalt von Ho, Georg Zanger. Also blieb Richter Gerald Wagner rein rechtlich nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen. Denn §71, Abs. 6 der Strafprozessordnung besagt: „Kommt der Privatankläger nicht zur Hauptverhandlung, so wird angenommen, dass er auf die Verfolgung verzichtet habe.“

Die „Krone“ traf Martin Ho später zufällig, der sagte: „Ein Kanzleifehler, er wird gerade behoben.“ Schwer vorstellbar: Laut Gesetz ist eine Wiederaufnahme „unwiderlegbar und unwiderruflich“ - unmöglich.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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