Nach der deutschen Kanzlerwahl am vergangenen Mittwoch kursieren Betrugsvorwürfe im Netz. Der Grund: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat in einem Video von 618 gültigen Stimmen bei insgesamt 613 Mitgliedern des Bundestags gesprochen.
Anschließend behaupteten einige Nutzerinnen und Nutzer auf Facebook, dass die Wahl von Friedrich Merz (CDU) manipuliert sei. „Wo kommen bitte die fünf weiteren Stimmzettel her? Und wo sind die restlichen Mitglieder des Bundestags, da dieser 630 Mitgliedern entspricht? Irgendwie gefällt mir da etwas nicht“, schrieb beispielsweise ein Nutzer am Mittwoch. „Schnell mal ein paar Stimmen erkauft“ oder „Die Wahl muss annulliert werden“, meinten andere.
Die Vorwürfe bestätigen sich jedoch nicht, wie eine nähere Betrachtung zeigt. Tatsächlich besteht der Deutsche Bundestag nach der Wahl im Februar aus 630 Abgeordneten, was aus der offiziellen Webseite hervorgeht. Von diesen hatten laut einem Artikel des Deutschen Bundestags 618 ihre Stimme abgegeben. Drei Stimmen waren ungültig, eine Person enthielt sich. 289 Abgeordnete wählten gegen Merz als Kanzler, 325 für ihn. Nötig waren 316 Stimmen.
Hier sehen Sie das Video, in dem sich die deutsche Bundestagspräsidentin verspricht:
Die Bundestagspräsidentin hatte sich also versprochen, wie das Pressereferat des deutschen Bundestags bestätigte. Das ist zum Beispiel daran erkennbar, dass dieser insgesamt 630 Mitglieder hat, nicht 613. Der geteilte Videoclip selbst ist keine Fälschung, der Versprecher noch in der Aufzeichnung der Bundestagsversammlung zu sehen. In dem Protokoll, um die Wahlergebnisse zu verkünden, wurde der Versprecher korrigiert. Für beide Wahlgänge werden inzwischen 630 wahlberechtigte Mitglieder genannt.
Zwei Wahlgänge nötig
Wie berichtet, waren zwei Wahlgänge nötig. Der Bundespräsident hatte Merz als Kanzler vorgeschlagen, er erhielt im ersten Durchgang aber nur 310 Stimmen statt der erforderlichen 316. Beim ersten Versuch hatten noch 621 Abgeordnete gewählt. Die Koalitionsfraktionen haben rechnerisch 328 Stimmen, von denen 208 auf Abgeordnete der Union und 120 auf SPD-Abgeordnete entfallen. Zwischen den beiden Wahlgängen haben sich die Fraktionen beraten.
Eine solche Nichtwahl im ersten Durchgang hat es laut dem Deutschen Bundestag bei 20 vorangegangen Kanzlerwahlen bisher nicht gegeben. Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bundestag innerhalb von zwei Wochen mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler wählen kann, wenn im ersten Wahlgang niemand bestimmt wird.
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