31.12.2021 17:00 |

Feuerwerksverbote

In vielen Kärntner Städten knallen nur die Korken

Ein leuchtender Himmel, ein Spektakel welches viele Kärntner an Silvester nicht missen wollen. Aber wie lauten die Regeln und was muss beachtet werden? Die „Krone“ klärt auf!

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Generell gilt, das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist in Ortgebieten verboten. Ausnahmen können durch die einzelnen Bürgermeister erteilt werden. Genau das haben auch die Stadt-Cehfs von Klagenfurt und Wolfsberg getan. 

Viele Städte verzichten auf Feuerwerk
In Villach, Feldkirchen, Hermagor, St.Veit, Spittal, Völkermarkt und Wolfsberg gibt es keine Ausnahmebewilligung. Ausnahmsloses Verbot in allen Ortgebieten gilt aber in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Tankstellen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten. Auch auf die Kategorie der Feuerwerkskörper sollte geachtet werden, da meist nur die handelsüblichen Kategorien F1 (Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.) und F2 (Knallfrösche, Batteriefeuerwerke etc.) im privaten Bereich verwendet werden dürfen.

Hier ist das Abfeuern von Raketen erlaubt:

  • Klagenfurt: nur von 23:30 - 0:30
  • Villach: verboten
  • Feldkirchen: verboten
  • Hermagor: Bewilligung muss beim Bürgermeister eingeholt werden
  • St. Veit: verboten
  • Spittal: verboten
  • Völkermarkt: verboten
  • Wolfsberg: 23:30 - 01:00

Alkohol erhöht das Gefahrenpotenzial
Am wichtigsten ist es jedoch, dass die Sicherheit für alle gegeben ist. „Die meisten Unfälle passieren weil Alkohol im Spiel ist, und weil selbst gebastelt wird, damit die Explosionen größer und intensiver ausfallen“, so Helmut Szagmeister vom Entschärfungsdienst.

Umgang will gelernt sein
Außerdem weißt der Experte darauf hin, dass es beim Zünden von Feuerwerkskörpern einiges zu beachten gibt: unbedingt vor Verwendung Gebrauchsanweisung lesen, umliegende Türen und Fenster schließen, senkrechte nach oben Abschussvorrichtung verwenden und sogenannte „Zündversager“ liegen lassen.

Laura Valzacchi

 Kärntner Krone
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