Ende vor Gericht

Zwei Streithähne ließen ihrer Wut freien Lauf

Wechselseitige Körperverletzung und Nötigung lautete die Anklage am Landesgericht St. Pölten. Zwei unbescholtene österreichische Staatsbürger hatten im Zuge eines Streites dermaßen die Nerven verloren, dass es sogar Schläge ins Gesicht setzte. Vor Gericht bereuten sie ihre Reaktionen und kamen mit einer Diversion davon.
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Eine Auseinandersetzung auf einem Parkplatz am Tulbingerkogel eskalierte heuer am 10. Mai derart, dass sich die Streithähne dieser Tage am Landesgericht St. Pölten wegen wechselseitiger Körperverletzung und Nötigung verantworten mussten.

Mit Anzeige gedroht
Der Streit entbrannte zwischen einer 66-Jährigen und einem Motorradfahrer (24), der sich auf dem Privatparkplatz eines Hotels aufhielt. Als die Dame ihr Handy für Beweisaufnahmen zückte, geriet der Biker dermaßen in Rage, dass er ihr das Telefon aus der Hand schlug und sie dabei verletzte. Die geschockte Frau schlug ihm daraufhin postwendend mit der Hand ins Gesicht. Vor dem Richter zeigten jetzt beide viel Verständnis für das Verhalten des jeweils anderen, wodurch der Prozess in einer Diversion mit wechselseitigem Tatausgleich in der Höhe von je 50 Euro endete.

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