Sozialstunden zur Buße

Schläger (15) brach seinem Kontrahent den Kiefer

Vorarlberg
11.12.2021 10:55

Nach einer wüsten Schlägerei unter Jugendlichen im November in Bregenz ist am Landesgericht Feldkirch der 15-jährige Rädelsführer zu Sozialstunden in der Kranken- und Notfallbetreuung verdonnert worden. Zudem muss er dem Opfer Schmerzensgeld in der Höhe von 500 Euro zahlen.

Laut Jugendbericht hatte der 15-jährige Schüler schon einmal was ausgefressen. Zu Gericht ging die Sache damals nicht. Vonseiten der Sozialarbeiterin wird dem Jugendlichen dennoch attestiert, eigentlich ein guter Junge zu sein. Was sich am Verhalten des Burschen bei Gericht nicht unbedingt ablesen lässt. Lässig sitzt der Österreicher mit türkischen Wurzeln auf der Anklagebank und zeigt sich wenig kooperativ bei der Klärung des Sachverhaltes. Fragen des Richters beantwortet das Früchtchen flapsig mit „weiß nicht“, „keine Ahnung“, „kann mich nicht erinnern“. Es ist klar, der Bursche will seine beiden Kumpel decken. Richter Dietmar Nussbaumer lässt den jungen Mann eine Weile gewähren und beendet dann das Katz-und-Maus-Spiel mit den Worten: „Schauen Sie, wenn eine Diversion angedacht werden soll, dann muss ich auch den Sachverhalt klären können.“

Nach einer kurzen Rücksprache mit seinem Pflichtverteidiger dann das „Wunder“: Die anfängliche Amnesie beim Angeklagten ist weitestgehend verschwunden, die Synapsen sind geschlossen, sodass die Verhandlung mit etwas Fleisch am Knochen weitergehen kann. „Wir hatten uns nur zum Reden verabredet“, gibt der Bursche an, der an jenem Abend mit zwei Freunden dem Opfer auflauerte. Dieses sei aber dann auf ihn losgegangen, er habe sich nur gewehrt. Außerdem könne er - gemeint ist der Richter - sich ja das Video der Überwachungskamera anschauen. Nussbaumer: „Ich will es aber von Ihnen hören. Es wird heutzutage sowieso viel zu viel ferngeschaut.“

Nach dreistündiger Verhandlung fasst der Herr Rat die Aussagen des Schlägers zusammen, der - entgegen seinen Angaben bei der Polizei - letztlich auch zugibt, Aggressor der ganzen Sache gewesen zu sein. So endet für den Schüler die Verhandlung mit einem außergerichtlichen Tatausgleich.

In der Hoffnung, dem Burschen derartige Gewalttätigkeiten auszutreiben, verdonnert ihn der Herr Rat zum Dienst in der Kranken- und Notfallaufnahme. Ebenso schmerzen dürfte den 15-Jährigen die Buße über 500 Euro an das Opfer. Diese wird er wohl von seinem kargen Taschengeld innert sechs Monaten abstottern müssen. Für seine beiden Komplizen wird es einen neuen Verhandlungstermin geben.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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