Besitzer verzweifelt

Von Jäger erschossen: „Wo liegt meine Hündin?“

Oberösterreich
09.12.2021 16:16

Wo befindet sich der Kadaver der vierjährigen Husky-Hündin „Soyala“, die ein Jäger in einem Siedlungsgebiet in Schwanenstadt (Oberösterreich) erschossen hat? Diese Frage beschäftigt ihren Besitzer Wolfgang K. (62) seither massiv. Auch der Polizei gelang es vorerst nicht, einen gültigen Hinweis auf den Verbleib des toten Hundes zu erfahren.

„Dass der Jäger offenbar selbst gegenüber der Polizei verschiedene Versionen zum Verbleib meiner erschossenen ,Soyala’ behauptet hat, stimmt mich misstrauisch. Wenn er nichts zu verbergen hat, dürfte es doch kein Problem sein, das wahrheitsgetreu bekannt zu geben“, ärgert sich Wolfgang K., der Besitzer des am Sonntag getöteten Tieres.

Drei Schüsse
Die vierjährige „Soyala“ war durch eine offenstehende Gartentür entlaufen. Eine Zeitungszustellerin hatte vergessen, sie zu schließen. Versuche des Tierhalters, den Husky einzufangen, scheiterten. Kurz darauf hörte er drei Schüsse, die Hündin sah K. seither nicht wieder.

Am Montagnachmittag meldete sich bei ihm anonym ein Jäger, der erklärte, die abgängige „Soyala“ beim Wildern eines Rehs erwischt zu haben (siehe Video oben). „Dann hat er mir eröffnet, dass er sie abgeschossen hat“, sagt K. Der Waidmann habe ihm auch die Stelle im Ortsgebiet von Schwanenstadt beschrieben, an der er den Hund getötet habe.

Nicht im TKV-Container
„Auf meine Frage, wo der Kadaver jetzt ist, meinte der Mann, dass er ihn zur Tierkörperverwertung nach Regau gebracht habe“, erzählt der 62-Jährige, der am Montagabend vor Ort persönlich Nachschau hielt. Der tote Husky war aber nicht dort. K.: „Auch ein Polizist hat den Jäger dazu befragt, aber zunächst keine rechte Antwort erhalten.“

Dann soll der Waidmann behauptet haben, den Hund in einen TKV-Container bei Edt geworfen zu haben, der nach Regau gebracht wird. Bei der Entleerung am Dienstag wurde „Soyala“ aber nicht gefunden. „Was hat er Jäger zu verstecken?“, fragt K. 

Zitat Icon

Jäger sind verantwortlich dafür, dass das Wild überleben kann. Wird ein Hund in flagranti beim Wildern erwischt, darf er diesen auch abschießen.

Christopher Böck, Wildbiologe des OÖ. Landesjagdverbands.

Recht auf Aneignung
„Wenn ein Jagdaufsichtsorgan einen wildernden Hund erschießt, geht laut Jagdgesetz das Eigentum auch auf ihn über. Er kann mit dem Kadaver machen, was er will“, betont Christopher Böck vom Landesjagdverband, der am Verhalten des Jägers nichts Unrechtes erkennen kann: „Jäger müssen das Wild vor Wilderern schützen!“

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