14 Jahre Haft - das ist sogar der Staatsanwaltschaft Wels zu wenig und sie ging in Berufung! Damit ist das Urteil des Landesgerichts Wels gegen einen Syrer (49), der über Jahre seine eigene Tochter vergewaltigt haben soll, nicht rechtskräftig.
Seit dem Jahr 2007 soll ein Syrer (49) seine eigene, damals erst neun Jahre alte, Tochter wie eine Sex-Sklavin missbraucht haben. Auch nach der Flucht nach Österreich soll das Martyrium der jungen Frau einfach weitergegangen sein. Der Beschuldigte soll sein Opfer immer wieder vergewaltigt, geschlagen und bedroht haben. Auch seiner Frau drohte der Syrer immer wieder, sie umzubringen. Die mittlerweile 22-jährige Tochter erstattete schließlich Anzeige.
Einlieferung in Sonderanstalt
Das nicht rechtskräftige Urteil: 14 Jahre Haft und Unterbringung in eine Sonderanstalt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, die Strafhöhe ist ihr zu niedrig.
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