Nicht rechtskräftig

Ex-Polizeischüler als Vergewaltiger verurteilt

Oberösterreich
09.09.2021 06:00

Sechs Jahre Haft für Vergewaltigung und Körperverletzung, Freisprüche in zwei weiteren Delikten - das fasste ein ehemaliger Polizeischüler aus dem Unteren Mühlviertel beim Prozess in Linz aus. Der 25-Jährige legte Nichtigkeit und Strafberufung ein, der Staatsanwalt Strafberufung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Ich hab’ nicht gewusst, wie mir geschieht. Er hat mich an den Haaren wie einen räudigen Hund durchs Haus geschleift“ - die Schilderung einer jungen Mühlviertlerin, was am 8. Dezember 2020 im Haus des Angeklagten passiert sein soll, ließ bei der dreistündigen Videopräsentation der kontradiktorischen Einvernahme beim Schöffenprozess in Linz keinen Zuhörer im Gerichtssaal kalt. Sie schilderte präzise, wie das vorweihnachtliche Treffen mit dem Ex-Freund zu einem brutalen Sex-Martyrium wurde.

Geisteszustand bei Polizeitest übersehen
Der ehemalige Polizeischüler (Verteidiger Andreas Mauhart) musste sich auch wegen des sexuellen Missbrauchs einer betrunkenen Frau 2014 sowie einer Körperverletzung bei einer weiteren Sexualpartnerin verantworten. Er wurde für zwei der vier angeklagten Delikte verurteilt, in den beiden anderen wegen Beweismangels freigesprochen. Interessant: Der offenbar erheblich gestörte Geisteszustand des 25-Jährigen war bei den psychologischen Eignungstests für Polizeischüler nicht aufgefallen.

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