Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) lehnt eine vom Wiener Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) vorgeschlagene Bewilligungspflicht für die Abmeldung zum häuslichen Unterricht derzeit ab. Dazu würde es einer Verfassungsänderung bedürfen, meinte der Minister bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. „Schauen wir uns das nächstes Jahr noch einmal an. Das ist eine Welle, die kommt und geht.“
Heuer hat sich die Zahl der Schulabmeldungen stark erhöht, in einzelnen Bundesländern - unter anderem in Wien - wurde mehr als eine Verdoppelung registriert. Dafür ist derzeit nur eine Meldung nötig. Am Ende des Jahres muss außerdem eine Externistenprüfung absolviert werden.
Das Recht auf häusliche Bildung sei im Staatsgrundgesetz von 1867 festgeschrieben, so Faßmann. „Das war die liberale Antwort auf den Obrigkeitsstaat. Es ist interessant, dass das von einem neoliberalen bzw. NEOS-Politiker in Frage gestellt wird.“ Man werde aber schon in diesem Schuljahr etwa eine zweite Externistenprüfung zum Semesterende einführen, auch um den Eltern eine Rückmeldung zum Lernstand zu geben.
Das war die liberale Antwort auf den Obrigkeitsstaat. Es ist interessant, dass das von einem neoliberalen bzw. NEOS-Politiker in Frage gestellt wird.
Bildungsminister Heinz Faßmann
Privatschulgesetz setzt enge Grenzen
Das Ausweichen von abgemeldeten Schülern in „Lerngruppen“ findet laut Faßmann seine Grenze im Privatschulgesetz. Niemand verbiete Kindern auch im häuslichen Unterricht soziale Kontakte, wenn man miteinander lernen wolle. Wenn aber daraus eine schulähnliche Einrichtung werden solle, greife das Privatschulgesetz.
Die Errichtung einer Privatschule muss etwa drei Monate vor der beabsichtigten Eröffnung angezeigt werden und kann von der Schulbehörde auch untersagt werden. Unter anderem müssen die Lehrer eine Lehrbefähigung aufweisen und über bestimmte Sprachkenntnisse verfügen.
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