Im Flachgau und der Salzburger Landeshauptstadt greifen ab Donnerstag strenge Regeln: Geflügelbauernhöfe müssen ab 50 Tieren diese in den Stall sperren. Das Land warnt vor dramatischen Folgen, sollte die Vogelgrippe eingeschleppt werden ...
Die Vogelgrippe rückt näher – und Salzburg reagiert. Im gesamten Flachgau und in der Stadt gilt ab Donnerstag für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren eine Stallpflicht. Wildvögel und ihr Kot dürfen mit Hausgeflügel keinesfalls in Berührung kommen.
Negativbeispiel Burgenland: Ganzer Bestand gekeult
Kleinere Bestände bleiben zwar frei, müssen aber dieselben Schutzmaßnahmen setzen: Enten und Gänse getrennt halten, Ausläufe überdachen, Füttern nur im Stall und jeden Zugang zu Gewässern absperren, an denen sich Wildenten aufhalten.
Landesveterinärdirektor Peter Schiefer verweist auf den jüngsten Fall im Burgenland: Wird die Krankheit eingeschleppt, muss ein kompletter Bestand gekeult werden.
Für vier Bezirke bleibt es vorerst bei „nur“ erhöhtem Risiko, die Hygienevorgaben gelten aber auch dort. Halter sollen ihre Tiere genau beobachten: Atemnot, Mattigkeit, ein Einbruch der Legeleistung oder Schwellungen müssen sofort gemeldet werden. Menschen sind nicht gefährdet.
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