Wenn der Teenager Alkohol trank, wurde er aggressiv und schlug zu. In Bregenz brach er einem Mann die Nase, einem anderen den Schädel. Letzterer überlebte nur knapp. Trotzdem kam der Gewalttäter im Prozess am Landesgericht Feldkirch mit einer Haftstrafe auf Bewährung davon.
Erinnerungen an den Vorfall von jener Nacht auf dem Parkplatz des Bregenzer Bahnhofs hat das 34-jährige Opfer nicht. Zu schwer waren die erlittenen Kopfverletzungen. Fakt ist, dass der Angeklagte ihm durch mehrere Faustschläge und Fußtritte gegen den Kopf den Schädel gebrochen hatte. Im Spital kämpften die Ärzte um das Leben des 34-Jährigen, bei dem zudem innere Blutungen festgestellt worden waren.
„Kann nicht gut über seine Gefühle sprechen“
Im Prozess am Mittwoch beweist der Rekonvaleszente Mut. Von den fünf Opfern ist er das einzige, das der Verhandlung im Saal beiwohnt. Doch wer ist der mittlerweile 18-jährige Straftäter, der beinahe ein Menschenleben ausgelöscht hätte? Verteidigerin Astrid Nagel beschreibt ihren Mandanten als „sehr verschlossenen jungen Menschen, der nicht gut über seine Gefühle sprechen kann“. So stamme der Angeklagte aus schwierigen Familienverhältnissen. Aufgewachsen ohne Vater, habe sich der Beschuldigte irgendwann alleine gefühlt, sei orientierungslos und wütend geworden. Anfang 2025 sei er dann dem Alkohol verfallen.
Die daraus resultierenden Folgen brachten den Mann, der bereits eine Vorstrafe hat und das Leben hinter Gittern kennt, nun wieder vor Gericht.
Ich nehme alle Schuld auf mich und jede Strafe an.
Der Angeklagte beim Prozess
„Meine Hemmungen waren einfach weg“
Zu den Vorwürfen bekennt sich der Angeklagte vollumfänglich schuldig und erklärt, dass er damals wegen jeder Kleinigkeit ausgerastet und vor Wut schier geplatzt sei. „Meine Hemmungen waren einfach weg.“ Die Zeit in Haft habe ihn geläutert. „Dahin möchte ich nie wieder.“ Auf die Frage der Richterin, ob er dem anwesenden Opfer noch etwas sagen möchte, ergreift der 18-jährige Schläger nochmals das Wort. „Ich nehme alle Schuld auf mich und jede Strafe an.“ Dann bittet er das Opfer um Verzeihung für das, was er ihm angetan hat.
„Das ist ihre letzte Chance“
Nach kurzer Beratung des Schöffensenats fällt der Schuldspruch im Sinne der Anklage. Das rechtskräftige Urteil: ein Jahr Haft auf Bewährung und 1920 Euro Geldstrafe. Als Teilschmerzengeld muss er dem Opfer 8000 Euro bezahlen. Einem weiteren Verletzten, der bei einem anderen Vorfall einen Nasenbeinbruch erlitten hatte, spricht die Frau Rat 2500 Euro zu.
Zudem ergeht die Weisung auf ein Antiaggressionstraining und Bewährungshilfe. „Das ist ihre letzte Chance. Sollten Sie einer dieser Weisungen nicht nachkommen, könnte Sie das ins Gefängnis bringen.“
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