Zahl verdoppelt

5600 Schulkinder abgemeldet – nun strengere Regeln

Politik
03.09.2021 08:44

5600 Schüler sind von ihren Eltern vom kommenden Schuljahr abgemeldet worden - doppelt so viele wie in normalen Jahren. Wegen der dermaßen stark gestiegenen Zahl will das Bildungsministerium die Regeln für den häuslichen Unterricht verschärfen. Für die Umsetzung sind allerdings noch einige rechtliche Fragen zu klären, wie es heißt.

Spitzenreiter bei den Abmeldungen sind einer Ö1-Auflistung zufolge Niederösterreich mit 1400 sowie die Steiermark und Oberösterreich mit je mehr als 1000 abgemeldeten Schulkindern. Vor allem in Oberösterreich ist die Zahl extrem gestiegen - im Vergleich zum Schuljahr 2019/20, also vor der Corona-Pandemie, um das Fünffache, wie es im „Morgenjournal“ am Freitag hieß. In Salzburg hat sich die Zahl der Abmeldungen demnach vervierfacht und liegt nun bei mehr als 380. In Wien dürfte die Situation in etwa gleich geblieben sein - in den Vorjahren waren rund 500 Schüler abgemeldet worden.


Keine Schul-, sondern lediglich Unterrichtspflicht

In Österreich gilt keine Schul-, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht. Kinder dürfen häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (diese haben nicht das Recht zur Vergabe von Schulzeugnissen) besuchen. Das muss der jeweiligen Bildungsdirektion bis zum Beginn des jeweiligen Schuljahrs angezeigt werden, und diese kann die Abmeldung nur untersagen, „wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist“.

Eltern sollen über Konsequenzen aufgeklärt werden
Bei 5600 Schulkindern ist dies nicht passiert, sie bleiben im kommenden Schuljahr dem klassischen Unterricht fern. Das Bildungsministerium möchte aber sicherstellen, dass den Eltern auch bewusst ist, was diese Abmeldung in der Praxis bedeutet. Ihnen sollen in Aufklärungsgesprächen die Konsequenzen verdeutlicht werden.

  • So sind etwa Lerngruppen aus mehreren Kindern im häuslichen Unterricht nicht erlaubt, die Schule als sozialer Ort fällt damit für die Kinder weg.
  • Es gibt auch im Gegensatz zum Fernunterricht des vergangenen Schuljahres keine Unterstützung der Lehrkräfte beim Unterricht daheim, was auch etwaige Lernpakete betrifft, die es in den vergangenen Schuljahren für jene gegeben hatte, die Corona-bedingt zu Hause unterrichtet worden waren.
  • Wird ein Kind zum häuslichen Unterricht angemeldet, muss es außerdem am Ende des Schuljahrs eine Externistenprüfung über den Unterrichtsstoff ablegen.
  • Schafft man diese nicht, darf man sich im darauffolgenden Schuljahr nicht mehr abmelden, sondern muss die Schulstufe an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht wiederholen.
  • An welcher Schule die Externistenprüfung stattfindet, sollen künftig in allen Bundesländern die Bildungsdirektionen festlegen. Damit will das Bildungsministerium „Prüfungstourismus“ abstellen. Bisher konnten die Eltern entscheiden, in welcher Schule ihre Kinder diese Prüfung ablegen.
  • Bereits mit Anfang 2022 soll zusätzlich zur Externistenprüfung schon nach dem Wintersemester überprüft werden, welche Lernfortschritte die abgemeldeten Schüler erzielen, um bei Problemen frühzeitig gegensteuern zu können. Rechtliche Konsequenzen wie ein früheres Zurückholen in den Regelunterricht ergeben sich daraus allerdings nicht, schließlich sind auch etwa an die Schulnachricht am Ende des ersten Semesters keine Konsequenzen geknüpft.

Für die Umsetzung dieser Pläne sind laut Bildungsministerium allerdings noch einige rechtliche Fragen zu klären.

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