Klage gegen T-Mobile

Entgelt für Papierrechnungen rechtswidrig

Elektronik
03.03.2011 11:59
T-Mobile-Kunden, die ihre Rechnung am Monatsende nicht übers Internet abrufen, sondern ganz klassisch auf Papier bekommen wollen, müssen dafür zahlen. Nämlich 1,89 Euro - so steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters. Das Wiener Handelsgericht befand die entsprechende Klausel am Donnerstag jedoch für rechtswidrig und gab damit in erster Instanz einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) recht.

Laut T-Mobile-Unternehmenssprecher Christian Rothmüller handelt es sich bei den 1,89 Euro um einen Beitrag, der zu einem Teil in einen Umweltfonds für entsprechende Projekte fließt. Von der Zahlung ausgenommen seien aber ältere Personen über 62 Jahre und Personen, die keinen Internet-Anschluss besitzen.

Konsumentenschützer raten von Online-Rechnung ab
Der VKI rät Verbrauchern wiederholt zu verstärkter Vorsicht. Denn gerade beim Mobilfunk sei es im Hinblick auf unverlangte Mehrwert-SMS, horrende Entgelte für Downloadüberschreitungen und ähnlichen Beschwerden sinnvoll und nötig, die monatlichen Abrechnungen genau zu kontrollieren. Die Online-Rechnung und die Einzugsermächtigung führen oft dazu, dass Betroffene Rechnungen nicht kontrollieren und den Einspruch gegen zu Unrecht verrechnete Posten versäumen können, so die Konsumentenschützer.

Dazu komme, dass die Mobilfunker die AGB- oder Tarif-Änderungen oft nur auf den Rechnungen den Kunden bekannt geben. Kontrolliert man diese nicht regelmäßig, könne man auch hier die Frist für eine Kündigung oder einen Widerspruch versäumen. "Daher ist es gerade hier besonders ärgerlich, dass die Kunden durch besondere Kosten zu diesen nachteiligen Abrechnungsformen gezwungen werden sollen", so die zuständige VKI-Juristin Julia Jungwirth.

VKI: "Gebühr nur unter Vorbehalt zahlen"
Der VKI geht aber davon aus, aus, dass der Mobilfunkanbieter diesen Schritt setzen wird. Den betroffenen Kunden raten die Konsumentenschützer daher, das Entgelt für Papierrechnungen vorerst zu bezahlen, aber deutlich klarzustellen, dass dies "nur vorbehaltlich rechtlicher Klärung und vorbehaltlich Rückforderung geschieht", so Jungwirth.

Der Mobilfunkanbieter kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Firma betonte in einer ersten Reaktion, dass bereits drei Viertel der Kunden Online-Rechnungen nutzen und dadurch große Mengen Papier eingespart würden. Grundsätzlich sei T-Mobile ist der Ansicht, dass aufgrund der hohen Internetabdeckung in Österreich die Zustellung einer Papierrechnung nicht mehr zeitgemäß sei.

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