Polizeijurist beruft

Schubhäftlinge zahlten 1478,4 € Reisekosten zurück

Oberösterreich
17.07.2021 07:00

Vor dem Disziplinarverfahren gegen jenen Polizeijuristen aus Linz, dem vorgeworfen wird, rund 450 Akten im Archiv deponiert zu haben, statt sie weiterzuleiten, gab es eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft. Diese stellte das Verfahren nun ein. Nur vier Schubhäftlinge, um die es bei den Akten ging, zahlten Kosten zurück: 1478,4 €.

Der Jurist, der - wie berichtet - mehrere tausend Euro Disziplinarstrafe bezahlen soll, rechnet sich gute Chancen aus, dass die Berufung zu seinen Gunsten ausgeht. Denn im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft steht, dass der Fachbereichsleiter bei der Fremdenpolizei selbst keine „Vollzugshandlungen“ durchgeführt habe und davon „ausgegangen sei, dass die Vollzugsfähigkeit durch einen seiner vier Sachbearbeiter überprüft werde“.

Verfahren eingestellt
Außerdem habe er, als aufkam, dass rund 450 Akte im Archiv, statt im Strafamt gelandet sind, sofort versucht, seinen Vorgesetzten zu erreichen und dann vorgeschlagen, die Akten in 50-Stück-Tranchen zuübermitteln, um „eine Überlastung zu vermeiden“. Am Ende kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass es keine Pflichtverletzung oder Vorsatz gab und daher wurde das Verfahren eingestellt.

Mehr als ein Monatsgehalt Strafe
Bei der Disziplinarverhandlung am 20. Jänner in Villach blieb dies ohne Eindruck, der Jurist wurde zu einer Strafe von über einem Monatsgehalt verdonnert.

Nur Tropfen auf dem heißen Stein
Die „Reisekosten“ der Schubhäftlinge, um die es in den Akten ging, und die in Summe rund 900.000 Euro betragen sollen, sind weiter „eintreibungsfähig“, da sie nicht verjähren. Seit Auffliegen der Affäre vor fast zwei Jahren sind erst 1478,4 € in die Staatskasse überwiesen worden.

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