Prozess-Auftakt

Verteidiger: Strache „definitiv nicht bestechlich“

Politik
06.07.2021 11:18

Zwei Jahre nach Publikwerden des Ibiza-Videos (siehe oben) muss sich der einstige FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache ab heute vor Gericht verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte im April Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben. Vermutet wird ein Zusammenhang zwischen einer Parteispende und einer Gesetzesänderung. Oberstaatsanwältin Silvia Thaller führte zu Beginn aus, warum es um „strafbare Korruption“ und um „keinen Freundschaftsdienst“ gegangen sei. Straches Verteidiger wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass sein Mandant nicht bestechlich sei.

In ihrem Eröffnungsplädoyer sprach die Oberstaatsanwältin von einer „schwerwiegenden Straftat“. Es handle sich „um kein Kavaliersdelikt, keine zu vernachlässigende Form von Freunderlwirtschaft“. Aus sichergestellten Chats, Zeugenaussagen und weiteren Ermittlungsergebnissen sei „klar ableitbar“, dass eine Spende an die FPÖ „nicht aus altruistischen Motiven, sondern in Verbindung mit Amtsgeschäften von Heinz-Christian Strache“ ging. Thaller ortete im Zusammenhang mit der Parteispende „strafbare Korruption“, Straches Verhalten sei „strafrechtlich verpönt“ gewesen. Es sei ihm „um geldwerte Vorteile für sich, seine Ehefrau und die Partei“ gegangen, Strache habe „die vom Strafrecht gezogenen Grenzen überschritten“.

„Definitiv nicht bestechlich“
Strache-Verteidiger Johann Pauer legte dar, sein Mandant habe sich nicht bestechen lassen. Heinz-Christian Strache habe sich auf Ibiza „zweifellos katastrophal verhalten“, sei aber „definitiv nicht bestechlich“.

Der Verteidiger des mitangeklagten Betreibers der Klinik versicherte unterdessen, der Angeklagte Walter Grubmüller habe „niemals eine Gesetzesänderung verlangt“. Das Motiv für die Spende sei vielmehr Enttäuschung über andere Parteien gewesen. Zudem sollen Strache und Grubmüller seit den 1990er-Jahren befreundet sein, hieß es von der Verteidigung. Beide Angeklagten bekennen sich „nicht schuldig“.

Der Prozess im Live-Blog:

Mutmaßlicher Gesetzeskauf
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte im April Anklage gegen den einstigen FPÖ-Chef und Vizekanzler erhoben - und zwar wegen Bestechlichkeit. Prozessgegenstand ist ein mutmaßlicher Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Wiener Privatklinik Währing. Konkret soll Strache dem Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller zu einem Gesetz verholfen haben. Zuvor hatte dieser im Wahljahr 2017 10.000 Euro an die FPÖ gespendet. Die WKStA vermutet einen Zusammenhang zwischen der Parteispende und der späteren Gesetzesänderung. Außerdem soll Strache noch zu einem Urlaub auf Korfu eingeladen worden sein.

Zitat Icon

Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig, damit die Schönheitsklinik endlich fair behandelt wird?

Diese Frage stellte der einstige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dem Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller per SMS

Doch worum geht es genau? Grubmüller kämpfte viele Jahre darum, dass seine Klinik in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) aufgenommen wird. Gesetzlich festgelegte Prikraf-Spitäler haben finanzielle Vorteile. Sie können bestimmte medizinische Leistungen mit der Sozialversicherung abrechnen.

Gesetzesnovelle Ende 2018 beschlossen
Schon als Oppositionspolitiker machte sich Strache für Grubmüllers Anliegen stark. Und auch während der türkis-blauen Koalitionsverhandlungen im Jahr 2017 soll Strache dafür geworben haben, dass Grubmüllers Klinik in den Prikraf aufgenommen wird. Und so kam es dann auch. Türkis-Blau beschloss Ende 2018 eine entsprechende Gesetzesnovelle. Diese hatte die Aufnahme der Klinik und eine Aufstockung des Prikrafs zur Folge.

Mehrere belastende Nachrichten liegen vor
Belastend sind mehrere SMS zwischen Strache und Grubmüller. „Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig, damit die Schönheitsklinik endlich fair behandelt wird?“, fragte etwa Strache Grubmüller während der türkis-blauen Koalitionsverhandlungen. Der entsprechende Gesetzestext soll laut Anklage nach dieser Nachricht zustande gekommen sein.

Bei Schuldspruch droht mehrjährige Haftstrafe
Neben Strache wird auch Grubmüller auf der Anklagebank Platz nehmen. Ihm wird Bestechung vorgeworfen. Beide bestreiten die Vorwürfe, für sie gilt die Unschuldsvermutung. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt. Schon am Freitag könnte es Urteile geben. Im Falle von Schuldsprüchen drohen den beiden Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. 

Sandra Schieder
Sandra Schieder
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