Nicht geständig

Mädchen getötet: Zwei Verdächtige jetzt in U-Haft

Wien
02.07.2021 13:07

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Freitag im Zusammenhang mit der am Wochenende getöteten 13-Jährigen über zwei Tatverdächtige im Alter von 16 und 18 Jahren die U-Haft wegen des Verdachts der Vergewaltigung mit Todesfolge verhängt. Die beiden aus Afghanistan stammenden Burschen haben sich vor der Haftrichterin allerdings nicht geständig gezeigt und eine Tötungsabsicht bestritten. Die U-Haft sei bis 16. Juli rechtswirksam. Der Jüngere soll zudem mit dem Opfer liiert gewesen sein.

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage erklärte, gehe man davon aus, dass der 16-jährige Tatverdächtige auch der Freund der 13 Jahre alten Leonie gewesen sei. Sie soll sich mit dem Burschen am vergangenen Freitag zunächst am Donaukanal getroffen und diesen dann in die Wohnung des 18-Jährigen begleitet haben.

Opfer von mindestens zwei Tätern missbraucht
Dort soll das Mädchen dann Ecstasy bekommen haben und dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge von zumindest zwei Verdächtigen missbraucht worden sein. Eine offizielle Bestätigung seitens der Strafverfolgungsbehörden gibt es dafür noch nicht.

Warten auf Obduktionsergebnis
Wie die Sprecherin erläuterte, wurde die U-Haft wegen des Verdachts auf Vergewaltigung mit Todesfolge verhängt. Demnach wird derzeit nicht wegen Mordes ermittelt, was sich jedoch jederzeit - sollte sich die Beweislage ändern - modifizieren lässt. Wesentlich dafür dürfte das schriftliche Obduktionsgutachten sein, das noch nicht vorliegt. Dem Vernehmen nach bestreiten die in U-Haft genommenen Tatverdächtigen, Tötungshandlungen gesetzt zu haben. Sie behaupten, das Mädchen hätte aufgrund der konsumierten Drogen das Bewusstsein verloren.

Bis zu 15 Jahre bzw. lebenslange Haft drohen
Bezogen auf das allfällige Strafausmaß, das den Tatverdächtigen im Fall einer Anklageerhebung droht, würde es übrigens keinen Unterschied machen, ob sie wegen Mordes oder Vergewaltigung mit Todesfolge belangt werden. Die Obergrenze des Strafrahmens wäre dieselbe - der 16-Jährige müsste nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit bis zu 15 Jahren, der 18-Jährige als junger Erwachsener mit bis zu 20 Jahren und die Über-21-Jährigen mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen.

Weitere zwei Verdächtige
Mittlerweile befinden sich in dieser Sache drei mutmaßliche Täter bzw. Mittäter - neben dem 16- und dem 18-Jährigen ein Landsmann im Alter von 23 Jahren - in Haft. Nach einem möglichen vierten Tatbeteiligten aus Afghanistan - er ist 22 Jahre alt - wird über die Landesgrenzen hinaus gefahndet. Ob auch der am Mittwoch festgenommene 23-Jährige in U-Haft genommen wird, entscheidet sich am Wochenende.

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