Nach OGH-Entscheid

Freileitung wird nun doch viel teurer als gedacht

Oberösterreich
07.05.2021 17:00

Nächster Erfolg für die Gegner der 110-kV-Freileitungen in Oberösterreich. Der Oberste Gerichtshof ist nun der Auffassung, dass bei Enteignungen nicht nur die Grundbesitzer unterhalb der Stromkabel entschädigt werden müssen. Auch das „Drumherum“ verliert an Wert und muss abgegolten werden.

Der Bau von Starkstromleitungen könnte für die Netz Oberösterreich GmbH nun deutlich teurer als bisher angenommen werden. Ein Grundstücksbesitzer entlang der Trasse von Kirchdorf nach Vorchdorf hat gegen die Enteignung eines Teils seines Waldes geklagt und beim obersten Gerichtshof einen Erfolg erzielt.

Wertverlust
Statt 35.000 soll er nun rund 43.000 Euro erhalten. Grund: Die Trasse führt mitten durch einen Wald, wodurch sich das Risiko für Schäden durch Hagel, Sturm oder Insekten erhöht. Diese Faktoren wurden bis dato nicht berücksichtigt. „Der OGH hat auch entschieden, dass er eine Entscheidung aus dem Jahr 2013 nicht mehr aufrecht erhalten kann. Jetzt gilt, dass auch Flächen, die an die Stromleitungstrasse angrenzen, an Wert verlieren und deshalb ebenfalls entschädigt werden müssen“, erklärt Rechtsanwältin Fiona List.

Neue Gutachten nötig
Bei allen Verfahren, die noch anhängig sind, müssenneue Gutachten erstellt werden. Beim Bau der 110-kV-Leitung von Ried nach Raab haben, wie berichtet, 57 Grundstücksbesitzer gegen die Enteignungen berufen.

Gelassenheit
Bei der Netz Oberösterreich bleibt man gelassen: „Wir nehmen das Urteil des OGH selbstverständlichzur Kenntnis.Wie sich die Entscheidung auswirken wird, können wirnoch nicht sagen - das wird in jedem Einzelfall von den Fachgutachtern zu entscheiden sein. Auch der konkrete, auslösende Fall geht zurück an das Landesgericht Steyr.“

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