Prozess in Innsbruck

„Geläuterter“ IS-Fan muss zwei Jahre ins Gefängnis

Tirol
09.04.2021 09:30

„Verbrechen der terroristischen Vereinigung“ - ein Unterländer mit Migrationshintergrund unterschätzte offenbar, dass seine Sympathiekundgebungen für den Islamischen Staat (IS) mit dieser schwerwiegenden Anklage enden könnte. Beim Prozess in Innsbruck gab sich der 22-Jährige geläutert, das zog nicht.

Verhängnisvoll für den jungen Arbeitslosen waren vor allem seine Umtriebe auf Facebook. Rund 2000 „Freunde“ konnten mitverfolgen, wie der Angeklagte IS-Propagandamaterial veröffentlicht bzw. geteilt hatte. Etwa eine IS-Fahne bis hin zu Videos von Hinrichtungen von IS-Gegnern. Chatverläufe und Handyprotokolle ergänzten das Bild eines Anhängers der Terrorvereinigung. Das Ganze hatte 2015 begonnen.

„Da war ich jung und dumm. Ich habe erst später erkannt, dass der IS nicht mit dem Islam gleichzusetzen ist“, sagte der Angeklagte, der sich „teilweise schuldig“ bekannte. Seine sich selbst belastenden Aussagen nach der Verhaftung im Oktober des Vorjahres seien teilweise zustande gekommen, weil er um 7 Uhr Früh nach Kokainkonsum „noch nicht nüchtern“ war.

Keine „Bekehrung“
Der Richter und Vorsitzende des Schöffensenates hielt dem 22-Jährigen vor, auch nach 2015 weiter dem einschlägigen Gedankengut verfallen zu sein. Er bezeichnete den deutschen Extremisten Pierre Vogel als seinen „Lieblingsprediger“. Eine von vielen Aussagen vor der Polizei, die der Unterländer beim Prozess nun relativierte.

Für den Staatsanwalt war das Beschwichtigen nicht glaubwürdig. Er zitierte aus einem aufgezeichneten Telefonat, wo er für Menschen, die Muslima wegen des Kopftuch-Tragens lächerlich machen, den Tod forderte. Nach den Mohammed-Karikaturen in Frankreich propagiere er einen Boykott für französische Waren. „Das sagt eigentlich alles“, so der Staatsanwalt.

„Aussagen im Schock“
Der Verteidiger räumte ein, dass sein Mandant relativ früh im Leben „falsch abgebogen ist“. Die Aussagen seien im Schock der morgendlichen Verhaftung aber widersprüchlich und nicht nur positiv für den IS gewesen. „Auch die Ablehnung von Hass kommt vor“, betonte der Anwalt.

Das nicht rechtskräftige Urteil lautete auf zwei Jahre Haft. Der Schöffensenat sah die terroristische Vereinigung als erfüllt an. Der Angeklagte habe sehr wohl gewusst, wer der IS sei und was er mache.

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