Durch die regionale Vorgangsweise ist Österreich rund um Ostern dreigeteilt: Während man im Westen sogar ins Gasthaus darf, ist das Osterfest im Osten nur mit einem Gast erlaubt. Der Grund: Die Spitäler in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sind am Limit, Verschärfungen wurden notwendig. Für Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ist die Entscheidung der drei Bundesländer, die sogenannte Osterruhe über den Dienstag hinaus zu verlängern, „richtig und wichtig“, es sei der „allerletzte Zeitpunkt für eine Notbremsung“.
Niederösterreich und das Burgenland sind Mittwochabend dem Beispiel Wiens gefolgt und haben die „Osterruhe“ bis zum 11. April ausgeweitet. Kurz begrüßte den „gemeinsamen Weg“ der drei Länder. Man habe sich auf ein regionales Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie verständigt, so Kurz.
Entscheidung „richtig und wichtig“
Dieses Vorgehen habe sich bewährt und wird auch fortgesetzt. „Die drei Bundesländer sind derzeit am stärksten betroffen, daher ist der Schritt der drei Landeshauptleute, den Lockdown gemeinsam zu verlängern, richtig und notwendig“, erklärte der Kanzler. In den anderen Bundesländern sei die Lage mit Blick auf die Intensivkapazitäten „stabil“.
„Ernsthafte Lage“ auf Intensivstationen
Auch Anschober bezeichnete die Verlängerung als „wichtigen Schritt“, um der „ernsthaften Lage“ auf den Intensivstationen zu begegnen. „Jetzt ist der allerletzte Zeitpunkt, die allerletzte Chance für eine Notbremsung“, warnte Anschober. Die Osterruhe müsse konsequent eingehalten, die Maßnahmen wie Mindestabstand, FFP2-Masken und Testungen in den nächsten Tagen konsequent verwirklicht werden.
Der Gesundheitsminister hielt die Ausweitung der Maßnahmen, wie er in den vergangenen Tagen mehrfach betonte, nach wie vor für alle Bundesländer für dringend geboten. Die Infektionszahlen an sich würden zwar linear steigen, aber gleichzeitig erlebe man einen dramatischen Anstieg bei den Schwerkranken.
Österreich zu Ostern dreigeteilt
Österreich ist zu Ostern damit dreigeteilt: Während man in Vorarlberg die Feiertage im Gasthaus begehen kann, gelten im Osten des Landes strikte Ausgangsbeschränkungen. Der Rest verbleibt im „Lockdown light“.
Diese Regeln gelten zu Ostern:
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).