Probleme - und die seit fast einem Jahr - hatte ein Wiener nach einer Internet-Bestellung Dem Leser wurde irrtümlich ein Betrag ausgezahlt, für den er später gemahnt wurde. Offenbar sorgte eine „technische Herausforderung“ für diesen Fehler. Die Ombudsfrau konnte helfen!
Im Onlineshop eines Baumarkts hatte Alfred G. vorigen März zwei Produkte geordert. Bereits da gab es Probleme, da trotz gleichzeitiger Bestellung getrennte Rechnungen gestellt sowie ein Rabatt nicht berücksichtigt wurde. Letzteres wurde korrigiert, Herr G. zahlte über einen Zahlungsdienstleister, dachte, alles sei erledigt. Weit gefehlt. Denn im Dezember mahnte man 27,47 Euro ein, angeblich wurden 16,48 Euro nicht bezahlt, der Rest seien Mahngebühren. Eine Beschwerde beim Baumarkt fruchtete nicht, eine weitere Mahnung folgte. Was der Leser bis vor Kurzem nicht wusste, er auch nicht bemerkt hatte: Irrtümlich wurde ihm der Betrag vor Monaten überwiesen. Ob des ganzen Wirrwarrs bat Herr G. um Hilfe.
OBI teilte mit, dass der Fall direkt mit dem Kunden geklärt worden sei. Den Ärger bedauert hat Zahlungsdienstleister Billpay. Wegen einer „technischen Herausforderung“ sei der Betrag erstattet worden. OBI habe die Forderung nun storniert.
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