„Öffnung spürbar“

Arbeitslosenzahlen wieder leicht gesunken

Politik
16.02.2021 10:31

Die dritte Woche in Folge gibt es eine leichte Entspannung am Arbeitsmarkt. 7500 Personen weniger als noch letzte Woche sind arbeitslos. Insgesamt sind aktuell rund 520.000 Menschen noch auf Jobsuche oder in Schulungen. Die Lage sei damit „weiter sehr herausfordernd“, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bei einer Pressekonferenz.

In diesen Arbeitsmarktzahlen sehe man, dass die Öffnungsschritte bei Handel und den körpernahen Dienstleistungen gewirkt hätten, so Arbeitminister Kocher. „Weitere Entspannung in den nächsten Wochen am Arbeitsmarkt ist möglich, wenn wir die Öffnungsschritte verteidigen können“, betonte er. Über weitere Öffnungsschritte wie in Gastronomie und Tourismus könne man sich erst später Gedanken machen.

Anstieg bei Kurzarbeit
Einen Anstieg gegenüber der Vorwoche gab es bei der Kurzarbeit: Momentan sind 465.000 Menschen in Österreich in Kurzarbeit. Das seien aber Anmeldungen zur Kurzarbeit, wo man nicht wisse wie viele wirklich genutzt würden, da die Kurzarbeit immer erst im Nachhinein abgerechnet werde, sagte Kocher.

Homeoffice-Paket in Begutachtung
Seit Montag ist die gesetzliche Regelung zum Homeoffice in Begutachtung. Da man bereits im Vorfeld mit den Sozialpartnern verhandelt habe, sollen in einer kurzen Begutachtungsfrist nur noch Kleinigkeiten angepasst werden. Kocher geht davon aus, dass in den kommenden Wochen im Nationalrat ein endgültiger Beschluss gefasst wird.

Einbruch beim BIP
Der Einbruch der Wirtschaftstätigkeit hielt an: In der Woche vom 1. bis 7. Februar lag das wöchentliche BIP nach Wifo-Berechnungen um 13,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) sagte, er hoffe auf bessere BIP-Daten nächste Woche.

„Wir hoffen, dass durch die Öffnungsschritte im privaten Konsum eine Besserung eintreten wird.“ Die Rahmen für Beihilfen seien erhöht worden, die entsprechenden Richtlinien wurden bereits erneut bei der EU-Kommission notifiziert und gelten ab sofort. Die bisherige Obergrenze bei den Direktzuschüssen von 800.000 Euro wurde auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben. Für den Verlustersatz wird die Obergrenze von drei Millionen auf 10 Millionen Euro angehoben.

Hilfen auch für indirekt betroffene Unternehmen
Ab Dienstagnachmittag sind zudem zwei weitere Beihilfen beantragbar: Der Ausfallsbonus komme auch jenen Unternehmen zugute, die nicht direkt oder indirekt durch die Covid-Maßnahmen betroffen waren, aber trotzdem hohen Umsatzausfall hatten. Hier können bis zu 30 Prozent des Umsatzes als Ersatzrate beantragt werden, für diese Hilfe ist eine Milliarde Euro vorgesehen. Der Zeitraum läuft von November 2020 bis Juni 2021, der Ausfallsbonus kann monatlich rückwirkend beantragt werden. Weiters kommen die lang erwarteten Hilfen für vom Corona-Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes mit einem geschlossenen Unternehmen gemacht haben. Hier sind 800 Millionen Euro vorgesehen.

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