27.01.2021 14:46 |

Kommt „möglichst bald“

Homeoffice-Einigung bringt bis zu 600 Euro im Jahr

Die Regierung hat sich auf gesetzliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice geeinigt. Die wichtigsten Eckpunkte, die laut Arbeitsminister Martin Kocher „möglichst bald“ in eine Regierungsvorlage gegossen und vom Parlament beschlossen werden sollen, beinhalten unter anderem: Arbeit im Homeoffice bleibt weiterhin freiwillige Vereinbarungssache. Für die Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert.

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Zuletzt war auch die Forderung vonseiten der Arbeitnehmervertreter diskutiert worden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern verpflichtend die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten sollten, wenn das möglich ist. Eine solche Verpflichtung kommt nicht. „Homeoffice ist und bleibt Vereinbarungssache“, betonte Kocher bei der Präsentation des Entwurfs nach dem Ministerrat am Mittwoch. Die Vereinbarung soll schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein.

Bis zu 600 Euro Kostenersatz
Weiters wird klargestellt, dass die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln (z.B. Laptop) durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem könne Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können - in Summe also bis zu 600 Euro.

Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten, in diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen. „Ich glaube, dass die Einigungen für beide Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - einen Vorteil bringt“, sagte der Arbeitsminister. Die Möglichkeit des Homeoffice könne „je nach Branche, je nach Erfordernis“ ausgestaltet werden. Arbeitsinspektoren werden laut Kocher keinen Zutritt in die Wohnungen der Arbeitnehmer haben.

Blümel: Zweijährige Evaluierungsphase
Die Corona-Pandemie, die als Turbo für die Heimarbeit diente, hat konkrete Regeln notwendig gemacht. Diese sollen über die Krise hinaus praktikabel anwendbar sein. Finanzminister Gernot Blümel kündigte an, dass die Regelungen zunächst befristet bis 2023 gelten werden. Nach einer Evaluierung werde man weitersehen. „Es ist sehr erfreulich, dass es mit dem neuen Paket jetzt klare arbeits- und steuerrechtliche Regeln für das Homeoffice gibt, die auch bisherige Zusatzkosten abfedern“, so Frauenministerin Susanne Raab. „Durch diese Erleichterungen ist es für Familien einfacher, im Homeoffice zu arbeiten."

Sozialpartner: „Endlich klare Rahmenbedingungen“
Die Sozialpartner zeigten sich mit der nun angekündigten Regelung durchwegs zufrieden. „Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice vereinbart wurden“, sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl meinte, die wichtigen Anliegen der AK seien in der Einigung mit der Regierung aufgegriffen worden.

Digitale Arbeitsmittel müssten vom Arbeitgeber ersetzt werden und auch beim wichtigen Thema Unfallversicherung sei eine Regelung im Dauerrecht geschaffen worden. „Das betrifft auch Wegunfälle vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, einer Interessenvertretung oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt. Damit wurde zusätzliche Sicherheit geschaffen.“

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