Bei Gratis-Handys

Telekom-Gesetz: AK befürchtet Nachteile für Kunden

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08.02.2021 11:10

Kurz vor Ende der Begutachtungsfrist wird Kritik an der geplanten Novelle für das Telekomg-Gsetz laut. Auf der einen Seite stößt sich Telekom-Austria-Chef Thomas Arnoldner an langen Verfahrensdauern und hohen Kosten beim Netzausbau. Auf der anderen Seite kritisiert die Arbeiterkammer, dass Konsumenten in Bezug auf Gratis-Handys schlechter gestellt werden als von der EU vorgesehen. Die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle endet am 10. Februar.

Das Telekommunikationsgesetz werde erstmals seit 2003 neu geschrieben, aber in einigen Bereichen gebe es eher Rückschritte, sagte Arnoldner in der „Kleine Zeitung“. Das gelte etwa für die Kosten für Sendestandorte für 5G, speziell im öffentlichen Bereich. Die Verfahrensdauern würden länger statt kürzer und auch nicht einfacher. Die Zusage, die Frequenznutzungsgebühr zu senken, werde nicht eingehalten. Auch mit Regelungen für Haftungen von Liegenschaftseigentümern ist Arnoldner nicht zufrieden. Zwar gebe es noch Gespräche, „aber momentan sehen wir keinen Fortschritt in Richtung eines investitionsfreundlicheren Umfelds. Das ist sehr schade“, so der Telekom-Chef.

Arnoldner sieht auch nicht, wie die Investitionslücke von fünf Milliarden Euro beim Glasfaserausbau für Österreich geschlossen werden soll. Der öffentlichen Hand dürfte das Geld fehlen, für die privaten Unternehmen, die genug Geld aufbringen könnten, seien aber die Rahmenbedingungen für Investitionen nicht gut. „Wenn man vor einer toxischen Kombination steht von hohen Ausbaukosten, niedrigem Preisniveau und hohem Wettbewerb im Mobilfunk und einem enorm starren regulatorischen Korsett, dann ist das nicht die perfekte Kombination, um die Investitionen dort hinzuleiten“, so Arnoldner zur Zeitung.

AK sieht Verschlechterungen für Konsumenten
Ganz eine andere Kritik an der Gesetzesnovelle kommt von der Arbeiterkammer. Sie sieht in dem Entwurf Verschlechterungen für die Konsumenten bei Gratis-Handys bzw. verbilligten Handys. Denn künftig müsse bei jeder vorzeitigen Vertragsauflösung entweder das vergünstigte Handy zurückgegeben oder eine Abschlagszahlung geleistet werden - auch dann, wenn Anbieter Verträge nicht einhalten oder ändern. Damit sei das österreichische Gesetz weniger konsumentenfreundlich als die EU-Vorgabe.

Die AK fordert, „die Abschlagszahlungen sollen weg, wenn Leistungsmängel oder nachteilige Vertragsänderungen des Anbieters der Ausstiegsgrund sind“. Ansonsten sollten die Mindestvertragslaufzeit von derzeit 24 Monaten verkürzt oder der Spielraum für Anbieter, Verträge jederzeit unlimitiert zu ändern, beschränkt werden.

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