5 Irrtümer

Wann die Haushaltsversicherung nicht zahlt

Wohnkrone News
29.01.2021 10:32
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Eine kleine Unachtsamkeit, schon ist es passiert: Das Handy fällt auf den Fliesenboden, die Pfanne mit Speiseöl gerät in Brand oder das Fahrrad wird gestohlen. Wann zahlt in diesen Fällen die Haushaltsversicherung, wann nicht? durchblicker Fixkosten-Experte Reinhold Baudisch räumt mit fünf großen Versicherungsirrtümern auf.

Was die Haushaltsversicherung deckt, ist in der Polizze genau aufgelistet. Doch blind auf den Versicherungsschutz vertrauen, sollte man nicht: „Werden etwa Schäden vorsätzlich herbeigeführt, zahlt die Versicherung nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung, wenn man seine Obliegenheiten, also Pflichten, verletzt“, erklärt Reinhold Baudisch. Aber nur die wenigsten kennen ihre Obliegenheiten oder die Ausnahmen im Versicherungsschutz. Und das kann teuer werden. Etwa bei diesen fünf Irrtümern:

Wann die Versicherung zahlt, wann nicht:

1. Jeder Brandschaden wird von der Versicherung gedeckt?
Schäden durch Feuer (z.B. Brand, Blitzschlag) sind in der Haushaltsversicherung gedeckt. Aber Vorsicht: Verlassen Sie kurz die Küche und das Speiseöl in der Pfanne fängt Feuer, dann haben Sie diesen Brandschaden durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt. Das Gleiche gilt für Brände, die durch Kerzen oder Zigaretten ausgelöst werden. Tipp: Die Versicherung zahlt hier nur, wenn grob fahrlässiges Verhalten im Versicherungsschutz inkludiert ist.

2. Bei einem Einbruchdiebstahl zahlt die Versicherung immer?
Auch vor Schäden durch Einbruch schützt eine Haushaltsversicherung. Verlassen Sie aber Ihre Wohnung oder Ihr Haus ohne die gekippten Fenster zu schließen oder die Türe abzusperren, verletzen Sie Ihre Obliegenheit. In diesem Fall zahlt die Versicherung bei einem Einbruchdiebstahl nicht. Auch dann nicht, wenn der Deckungsbaustein „grobe Fahrlässigkeit“ in der Polizze inkludiert ist.

3. Die Versicherung zahlt alle Schäden, die ich selbst verursache?
Ein häufiger Irrtum. Fällt zum Beispiel Ihr Handy zu Boden und wird beschädigt, dann handelt es sich um einen Eigenschaden. In solchen Fällen leisten Versicherungen generell nicht. Auch Schäden bei Gefälligkeiten sind nicht automatisch durch die Haftpflichtversicherung gedeckt: Helfen Sie einem Freund beim Umzug und Ihnen rutscht der teure Plasma-TV aus der Hand, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Tipp: Schließen Sie den Zusatzbaustein „Tätigkeitsschäden“ in die Haftpflichtversicherung ein, um in diesem Fall geschützt zu sein.

4. Glasschäden werden von der Versicherung übernommen?
Die Haushaltsversicherung deckt nur bei Schäden an Flachglas. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an Ceran-Kochfeldern, Fenstern, Spiegeln, Duschkabinen oder Glasscheiben in Türen und Möbeln. Anders sieht es bei Gebrauchsgegenständen aus Glas aus: Brillen, Geschirr, Lampen und Geräteverglasungen (z.B. Handy- oder Laptop-Display) sind nicht versicherbar.

5. Fahrräder sind automatisch in der Haushaltsversicherung mitversichert?
Fahrräder und E-Bikes können optional gegen Diebstahl in der Haushaltsversicherung mitversichert werden. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nur am Versicherungsort (z.B. Gemeinschaftsräume, im Freien am Grundstück) und das Fahrrad muss dort auch ordnungsgemäß gesichert sein.

Damit es beim Versicherungsschutz zu keinen bösen Überraschungen kommt, rät Fixkosten-Experte Reinhold Baudisch: „Optionale Deckungsbausteine wie zum Beispiel ,grobe Fahrlässigkeit’ sollten in die Haushaltsversicherung inkludiert werden. Dadurch wird der Versicherungsschutz erweitert und man ist im Schadensfall besser abgesichert.“

Ganz gleich ob Single-, WG- oder Familienhaushalt - eine Haushaltsversicherung gehört zum Basisschutz. Sie schützt vor einem finanziellen Risiko, wenn durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch oder Glasbruch das eigene Hab und Gut beschädigt wird. Die inkludierte Haftpflichtversicherung deckt zudem Schäden, die an Dritten verursacht werden.

Bei der Haushaltsversicherung bis zu 200 Euro sparen
Vor dem Abschluss der Versicherung ist es ratsam, Angebote zu vergleichen. Auch wer bereits eine Haushaltsversicherung besitzt, sollte regelmäßig seine Polizze überprüfen und aktuelle Angebote vergleichen, empfiehlt Reinhold Baudisch: „Bis zu 200 Euro jährlich spart ein Vergleich bei Haushaltsversicherungen. Mein Tipp: Dauerrabatte bei längerer Laufzeit nutzen. Anbieter gewähren bis zu 40% Rabatt bei Vertragslaufzeiten von zehn Jahren.“ Gut zu wissen: Auch bei längerer Laufzeit kann der Versicherungsvertrag nach drei Jahren gekündigt werden. Allerdings kann der Versicherer vereinbaren, dass dann ein Anteil des Laufzeitrabatts zurückgezahlt werden muss.

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Alle Beiträge der Fixkosten Spartipp-Serie:
● Teil 1: Strom und Gas
● Teil 2: Immobilienfinanzierung
● Teil 3: Kfz Versicherung
● Teil 4: Internet
● Teil 5: Sparzinsen
● Teil 6: Private Krankenversicherung
● Teil 7: Strom und Gas: Richtig heizen
● Teil 8: Rechtsschutzversicherung
● Teil 9: Handytarife
● Teil 10: Private Unfallversicherung
● Teil 11: Ratenkredit

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