„Irgendwann für Enkel“

Tiroler sauer: Kleines Haus, explodierte Pauschale

Tirol
03.03.2026 05:00

Ein Kauf in Wörgl (Tirol), gedacht irgendwann für die Enkel, wird für Ludwig Hechenblaikner (79) zum Abgaben-Ärgernis. Denn die sogenannte Freizeitwohnsitzpauschale hat sich in drei Jahren um 160 Prozent erhöht. Er wurde beim Land vorstellig, aber Widerstand ist wohl zwecklos ... 

Das schmucke Häuschen steht oberhalb des Ortsteils Boden, recht einsam am Waldrand. Für den Unternehmer Ludwig Hechenblaikner ist es seit 2011 ein kleines Paradies. „Wir haben es nach der Sanierung nicht vermietet, nutzen es zu kleinen Einladungen oder spielen dort Karten mit Freunden“, erzählt der 79-Jährige aus Reith im Alpbachtal. Der Gedanke: Wenn benötigt, soll irgendwann ein Enkel hier einen Wohnraum haben.

Ein Sprung um 160 Prozent in drei Jahren
Klar ist: Es handelt sich laut Gesetz um einen Freizeitwohnsitz, für den eine jährliche Abgabe (an die Gemeinde) und eine Freizeitwohnsitzpauschale (an den TVB Hohe Salve) vorgeschrieben wird. 240 Euro betrug Letztere im Jahr 2022. Im Vorjahr novellierte das Land das Aufenthaltsabgabengesetz – nun waren schlagartig 624 Euro fällig! „Unerhört“, findet der Unternehmer und jahrzehntelange Steuerzahler das, so eine Vervielfachung hätte er sich gegenüber Kunden nie leisten können.

Der 79-Jährige in der liebevoll restaurierten Wohnküche.
Der 79-Jährige in der liebevoll restaurierten Wohnküche.(Bild: Andreas Moser)

„Zahle gleich viel wie jemand mit 100 Quadratmetern“
Ein weiterer Kritikpunkt: Mit 40 Quadratmetern Wohnfläche ist das Häuschen (Bad, Wohnküche, Zimmer) nur für zwei Personen geeignet. Er fällt damit in die Tarifkategorie „30 bis 100 Quadratmetern“. „Auf 100 Quadratmetern können sechs Leute wohnen, warum aber zahle ich eine Pauschale in derselben Höhe?“

Luggi Hechenblaikner vor seinem Freizeitwohnsitz in der Wörgler Idylle, für das kleine Haus ...
Luggi Hechenblaikner vor seinem Freizeitwohnsitz in der Wörgler Idylle, für das kleine Haus haben sich die Abgaben exorbitant erhöht.(Bild: Andreas Moser)

Nicht zu verwechseln ist die genannte Pauschale mit der Freizeitwohnsitzabgabe, die an die Gemeinde – die Stadt Wörgl – zu entrichten ist. Im konkreten Fall betrug sie zuletzt 158 Euro. Auch hier wird der Aufwand für Straßen, Kanal, Verwaltung usw. einmal jährlich verrechnet.

Land verweist auf bereits erfolgte Rechtssprechung
Wie reagiert das Land auf die Kritik aus dem Unterland? Die „grobe“ Abstufung bei der Quadratmeterzahl bezeichnet man auf „Krone“-Anfrage als „praktikabel und verfassungskonform“, dies habe auch der Verfassungsgerichtshof festgestellt.

Betont wird, dass Nächtigungen in einem Freizeitwohnsitz immer als „touristischer Aufenthalt“ gesehen werden. Es bestehe also kein Unterschied zwischen Gästen, Eigentümern oder Angehörigen. Hier wird der Verwaltungsgerichtshof zitiert, wonach eine „Gleichbehandlung“ vorgesehen ist.

Herrn Hechenblaikner, so das Land, habe man die Rechtslage dargelegt und eine Prüfung zugesagt, diese sei erfolgt. Der Unterländer beharrt hingegen: „Die Tourismusabteilung hat mir eine schriftliche Antwort zugesichert, die kam nie.“ Fazit: In diesen sauren Apfel werden Eigentümer wohl weiter beißen müssen.

„Krone“-Interview
TVB: „Finanzieren damit unsere Infrastruktur“

Stefan Astner, Geschäftsführer der Region Hohe Salve, zur Diskussion.

„Krone“: Herr Astner, die Höhe der Freizeitwohnsitzpauschale ging sprunghaft nach oben. Nehmen die betroffenen Eigentümer dies hin?
Stefan Astner: Klarerweise gab es einige Anrufe, nachdem wir in einem Schreiben darüber informiert hatten. Das Land Tirol hat im Zuge der Gesetzesreform einen Mindestsatz für die Kurtaxe von 2,60 Euro vorgeschrieben, wir halten uns aktuell an dieses unterste Limit. Danach richtet sich die Freizeitwohnsitzpauschale. Im Paznaun etwa werden fünf Euro verrechnet.

Zitat Icon

Bei allen derartigen Gebühren gibt es eben gewisse Grenzen und Abstufungen. Ich finde das generell sauber geregelt.

Stefan Astner, Geschäftsführer TVB Hohe Salve

Herr Hechenblaikner beklagt, dass er mit 40 Quadratmetern gleich viel zahlen muss wie jemand mit 100 Quadratmetern, weil die Abstufung nur grob „30 bis 100 Quadratmeter“ lautet.
Bei allen derartigen Gebühren – wie auch bei der Lohnsteuer – gibt es eben gewisse Grenzen und Abstufungen. Ich finde das generell sauber geregelt.

Gibt es Fälle, wo man mit den Eigentümern längere Debatten führen muss?
Ja, da schalten sich teils auch Anwälte ein. Beispielsweise behauptete eine deutsche Familie, sie sei ohnehin das ganze Jahr nie da. Abgesehen davon, dass dies nicht relevant ist: Genau diese Familie sieht man dann im Sommer zehn Wochen lang beim Haus ein und aus gehen.

Was sagen Sie generell zum Vorwurf, die Pauschale sei ungerechtfertigt?
Das finde ich nicht, das Geld bleibt nämlich zur Gänze in der Region. Wir finanzieren damit die Infrastruktur – vom Langlauf über Wandern und Rodeln bis hin zu Spielplätzen. Wer wie viel nutzen kann und will, ist die Sache eines jeden einzelnen.

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