In Reaktion auf den Corona-Ampelstatus „Orange“ wurde im Kärntner Bezirk Hermagor, wie berichtet, wieder das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Bereichen verordnet. Außerdem gibt es eine Verschärfung der Regeln betreffend Besucherhöchstzahl für Veranstaltungen.
Betroffen sind in der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen die Ortschaften Kötschach, Mauthen und Würmlach. In der Gemeinde Dellach die Ortschaften Dellach und St. Daniel. In der Marktgemeinde Kirchbach die Ortschaften Kirchbach, Treßdorf, Grafendorf, Gundersheim und Reisach. Die Verordnung trit am Montag, 5. Oktober, in Kraft.
In diesen Ortschaften ist das Betreten öffentlicher Bereiche ohne eine, den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung verboten. Öffentliche Bereiche im Sinne dieser Verordnung sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten oder befahren werden können.
Besucherhöchstzahl verringert
Weitere ergänzende Regelungen gibt es betreffend Besucherhöchstzahl für Veranstaltungen im Bezirk Hermagor: Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 40 Personen im Freiluftbereich sind untersagt.
Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 1000 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. „Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß den Strafbestimmungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes bestraft“, heißt es seitens des Landes Kärnten.
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