„Sarkastisch gemeint“

Nazi-Sager: Bedingte Haft für Grazer Polizist

Steiermark
16.09.2020 15:24

Ein Grazer Polizist ist am Mittwoch von einem Geschworenensenat wegen mehrerer Nazi-Äußerungen zu 15 Monaten bedingter Haft und 1260 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er soll in der Dienststelle mehrfach rechtsextreme, homophobe und frauenfeindliche Äußerungen getätigt haben. Eine mitangeklagte Kollegin wurden freigesprochen.

Die beiden Beschuldigten arbeiteten zusammen in der Polizeiinspektion, die zuletzt fälschlicherweise als jene bezeichnet wurde, die für den Schutz der Grazer Synagoge zuständig sei. Die inkriminierten Äußerungen sollen teilweise im Aufenthaltsraum gefallen sein. Beide Angeklagten fühlten sich nicht schuldig.

„Sarkastisch gemeint“
Der Polizist gab an, die Nazi-Bilder und -Sprüche, die er oft via WhatsApp versendet hatte, seien „sarkastisch“ gemeint gewesen. Die Frau erklärte, sie habe mit den insgesamt vier verschickten Nachrichten nur für „gute Stimmung“ zwischen sich und dem Kollegen sorgen wollen, was ihr die Laienrichter letztlich glaubten.

Als Hauptzeugin wurde eine Polizistin gehört, die einige Notizen über den Kollegen verfasst hatte, allerdings zum Teil Monate später. Die Zeugin soll laut Verteidiger „grundsätzliche Probleme“ mit dem Angeklagten gehabt haben. Sie wurde ein zweites Mal gehört und bestätigte ihre Angaben. Eine andere Polizistin und ihr Kollege entlasteten den Angeklagten in jeder Hinsicht, sie wollen nie einschlägige Bemerkungen gehört oder Nachrichten bekommen haben.

„Sie hat gewusst, dass er ein Nazi ist“
Der Staatsanwalt ortete bei dem Erstangeklagten eine „rassistische und frauenfeindliche Einstellung“, und der Kollegin sei das offenbar auch bekannt gewesen: „Sie hat gewusst, dass er ein Nazi ist, und hat ihm deswegen die Bilder geschickt“, formulierte es der Ankläger in aller Deutlichkeit. Erschwerend komme hinzu, dass „wir hier zwei Polizeibeamte haben, die ganz genau wissen, was das Verbotsgesetz ist“. Die Äußerungen seien nicht lustig, sondern „geschmacklos und widerwärtig“ gewesen.

Urteil nicht rechtskräftig
Der Verteidiger des Polizisten befand, dass gegen seinen Mandanten „tendenziös“ ermittelt worden sei. „Seine Gesinnung steht hier überhaupt nicht zur Diskussion, es geht nur darum, ob er sich propagandistisch engagiert hat oder nicht“, betonte der Anwalt.

Die Geschworenen sprachen den Polizisten schuldig, die Strafe fiel mit 15 Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1260 Euro allerdings eher mild aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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