Prozess in Leoben

Hebammen-Prozess: Freispruch für alle Angeklagten

Steiermark
09.09.2020 13:01

Am Mittwoch hat im steirischen Leoben der Prozess gegen drei Hebammen, einen Gynäkologen und das Diakonissenkrankenhaus Schladming als Verband stattgefunden: Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen teils grob fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor. In den Mittagsstunden wurden alle Beschuldigten freigesprochen - nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Annika Wörndle nannte fünf Geburten von 2010 bis 2014 im DKH Schladming mit „teils schwerwiegenden Komplikationen“. Eine der Hebammen soll sogar für den Tod eines Babys mitverantwortlich sein, weil sie es unterlassen habe, den Facharzt zu rufen, „als die Herztöne suspekt und dann beim Baby sogar pathologisch waren“, so die Anklägerin. Die anderen beiden Hebammen sollen es ebenfalls unterlassen haben, einen der beiden Fachärzte des DKH zu rufen, als es Komplikationen gab. Bei einer Mutter setzte eine der Hebammen einen Dammschnitt, wodurch es zu einem großen Blutverlust gekommen sein soll.

Schwere Behinderung von Baby
In einem anderen Fall kam es beim Baby zu einem Sauerstoffmangel - eine schwere Behinderung war die Folge. Der angeklagte Gynäkologe muss sich dafür verantworten, dass er in einem Fall keine Blutkonserven verabreicht haben soll. In einem anderen Fall soll er Plazentareste in der Gebärmutter zurückgelassen haben, wodurch eine neuerliche Operation notwendig wurde.

Angeklagte bestritten Schuld
Keiner und keine der Angeklagten sahen eine Schuld bei sich. Die Verteidiger gestanden zu, dass der Tod eines Baby und Komplikationen immer tragisch seien, aber das rechtfertige nicht, dass die durchgehend langjährigen und erfahrenen Hebammen nun der grob fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung bezichtigt würden. Hinzu kommen offenbar widersprüchliche Vorgaben in den Bescheiden des Landes Steiermark für das DKH: Zum einen müsse bei jeder Geburt ein Facharzt beigezogen werden, zum anderen sei es aber erlaubt, wenn ein Facharzt in Bereitschaft innerhalb von 30 Minuten im DKH und in 20 weiteren Minuten dann bei der Geburt sein könne. Die entsprechenden Vorgaben wurden mittlerweile geändert.

Eine Verteidigerin einer Hebamme meinte: „Da ist nun ein Versuch, die Verantwortung auf die Kleinsten abzuwälzen. Die Verantwortung lag bei der Legislative.“ Die Komplikationen seien „schicksalhaft“ gewesen und es hätten Ausnahmesituationen angesichts der strukturellen Rahmenbedingungen geherrscht. Strafrechtliches Verhalten liege jedenfalls nicht vor, so die Anwältin.

Mittlerweile wurden alle Angeklagten freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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