Tierquälerei-Prozess

Tiroler Bauer enthornte Kälber ohne Betäubung

Tirol
04.09.2020 08:00

Um Tierquälerei im landwirtschaftlichen Zusammenhang ging es am Innsbrucker Landesgericht zuletzt immer wieder. Nicht alle Tiroler Bauern scheinen die zunehmend strengen Regeln zu beachten. Am Donnerstag war ein Oberländer Landwirt (54) angeklagt, weil er seine Kälber ohne die seit drei Jahren vorgeschriebene lokale Betäubung enthornt hatte. Weil die Tierhaltung des Unbescholtenen sonst vorbildlich ist, kam er eher glimpflich davon.

„Ja, ich habe es getan, da komme ich jetzt nicht drumherum“, zeigte sich der 54-jährige Bauer gleich zu Prozessbeginn einsichtig. Und räumte auch ein, dass er von der Bestimmung „irgendwo gelesen“ habe, wonach man Kälber oder Kühe bei der Entfernung der Hornansätze bzw. bereits vorhandener Hörner zunächst von einem Tierarzt lokal betäuben lassen muss. Seit 1. Oktober 2017 gilt diese Regel, um Tieren unnötige Schmerzen zu ersparen.

Beim abnehmenden Mond verträglicher?
Die Praxis, die Enthornung ohne Sedierung vorzunehmen, habe er schon von seinem Vater übernommen, sagte der Angeklagte. Im konkreten Fall ging es stets um Kälber, denen die Hornansätze „weggebrannt“ wurden. „Das habe ich aber immer bei abnehmendem Mond gemacht. Da blutet die Wunde weniger, die Narbe wird schöner und das Tier hat wohl auch weniger Schmerzen“, gab der 54-Jährige seine angeblichen Erfahrungen zu Protokoll.

Kontrolle: Tierhaltung ansonsten tadellos
Die Rücksicht auf den Mond beeindruckte den Richter eher nicht. Sehr wohl aber die Tatsache, dass die Tierärztin bei der folgenreichen Kontrolle Anfang März eine ansonsten tadellose Tierhaltung festgestellt hatte. „Meine Kühe sind zutraulich. Wenn ich auf die Weide gehe, kommen sie sofort zu mir“, betonte der Oberländer, der einen für Tiroler Verhältnisse recht großen Betrieb führt.

„Pferde-Brandzeichen ja auch ohne Betäubung“
Die Tierärztin sagte als Zeugin aus und räumte ein, dass die gängigen Mittel wohl eher nur entzündungshemmend statt völlig schmerzstillend seien. Der Landwirt erinnerte daran, dass man auch bei Pferden Brandzeichen setze, ohne sie vorher zu betäuben.

Am Ende setzte es aufgrund der bescheidenen Vermögensverhältnisse des 54-Jährigen eine überschaubare Geldbuße von 720 Euro, zur Hälfte bedingt. Der Landwirt will das Urteil annehmen, hat aber drei Tage Bedenkzeit.

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