Führerscheinfalle

Neue Fahrverbotsregelung in Deutschland ungültig?

Motor
02.07.2020 12:28

Seit Ende April sind Führerscheine in Deutschland gefährdet wie nie. Mit Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrsordnung droht bereits für relativ geringe Überschreitungen des Tempolimits ein Fahrverbot. Doch nach Ansicht von Rechtsexperten des Autofahrerklubs ADAC sind die neuen Regelungen ungültig. Grund ist ein Formfehler.

(Bild: kmm)

Es herrscht ein regelrechtes Gezerre um die neue StVO, selbst die Verkehrsklubs sind sich nicht einig. Während sich der ACE für eine Beibehaltung der scharfen Neuerungen ausspricht, ist der ADAC strikt dagegen. Der Automobilklub „Mobil in Deutschland“ bezeichnete den neuen Bußgeldkatalog als „Führerschein-Vernichtungsmaschine“. Und selbst im deutschen Verkehrsministerium empfindet man die Verschärfung als „unverhältnismäßig“, ist zu vernehmen, man arbeitet daran, die „Daumenschrauben“ wieder etwas zu lockern, um die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das „Gerechtigkeitsempfinden“ wiederherstellen.

Offenbar hatte sich Verkehrsminister Scheuer von den Bundesländern überrumpeln lassen und Regelungen abgesegnet, die er eigentlich nicht unterstützt.

Formfehler bietet Chance zur Überarbeitung
Doch nun scheint man dringen Hand anlegen zu müssen, denn wenn die Rechtsauffassung des ADAC zutrifft, ist zumindest die Verschärfung hinsichtlich der Fahrverbotsregelung unwirksam, bereits ab genommene Führerscheine müssten retourniert werden. Der Grund: In der Novelle der Straßenverkehrsordnung ist das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden, es wurde nicht die vollständige Ermächtigungsgrundlage zitiert.

Dieser Formfehler habe aber auch einen Vorteil, so ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: „Jetzt bietet sich die Möglichkeit, zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln. Diese Chance sollten Bund und Länder gemeinsam nutzen.“

Alte vs. neue Regelung
Früher gab es innerorts bei einer Überschreitung bis einschließlich 20 km/h ein Verwarnungsgeld in Höhe von maximal 35 Euro, ab 21 km/h drohte neben einer Geldbuße von mindestens 60 Euro ein Punkt, und ab 31 km/h gab es zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.

Diese Abstufung wurde mit der Novelle massiv verändert: Neben einer Verdoppelung der Geldbußen bis 20 km/h wird bereits eine Überschreitung um 21 km/h innerorts mit einem Monat Fahrverbot belegt. Ein Tempoverstoß um 16 bis 20 km/h innerorts kostet jetzt 70 Euro.

Auch die Verschärfung auf Landstraßen und Autobahnen hält der ADAC für unangemessen - hier droht nach der Novelle ein Fahrverbot schon ab 26 km/h Überschreitung statt früher bei 41 km/h.

Was tun, wenn der Bescheid bereits da ist?
Wurde bereits ein Bußgeldbescheid erlassen und ist die 14-tägige Einspruchsfrist noch nicht verstrichen, rät der ADAC dazu, umgehend Einspruch einlegen. Gleichzeitig sollte man „eine Änderung der Rechtsfolgen verlangen“. Sollte der Bußgeldbescheid inklusive Fahrverbot bereits rechtskräftig sein, das Fahrverbot aber noch nicht angetreten worden sein, sollten man bei der Bußgeldstelle einen Vollstreckungsaufschub beantragen.

Jeder, der seinen Führerschein bereits abgegeben hat, könne im sogenannten Gnadenverfahren die Aufhebung der Entscheidung und die Herausgabe des Führerscheins beantragen.

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(Bild: kmm)



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