Gesetz verschärft

Deutschland greift durch: Führerscheine in Gefahr!

Motor
28.04.2020 17:11

Zu schnell fahren, falsch parken, in zweiter Reihe anhalten - in Deutschland kamen Autofahrer, die es mit dem Gesetz nicht so genau nehmen, bisher meist relativ glimpflich davon. Doch ab sofort ist Schluss mit lustig, denn es gilt eine geänderte Straßenverkehrsordnung: Übertretungen werden drastisch teurer, und wer 21 km/h zu schnell fährt, muss den Führerschein abgeben.

(Bild: kmm)

Unsere Nachbarn sind zwar noch immer weit entfernt von italienischen oder Schweizer Verhältnissen, aber die Tarife für Verkehrsverstöße ziehen drastisch an. Der Automobilklub »Mobil in Deutschland« bezeichnet den neuen Bußgeldkatalog als „Führerschein-Vernichtungsmaschine“, die Verschärfung sei unverhältnismäßig und ohne Not entstanden. Der Straßenverkehr sei relativ sicher, noch nie habe es in Deutschland so wenig Verkehrstote wie jetzt gegeben.

Die gravierendsten Änderungen
So war das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen mit 15 Euro nicht wirklich teuer - künftig können bis zu 100 Euro fällig werden. Das gilt auch auf aufgepinselten Radfahrerschutzstreifen, auf denen man bisher ungestraft drei Minuten halten durfte. Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen kostet 55 statt 35 Euro. Den gleichen Betrag überweist, wer unberechtigt an einer Elektroauto-Ladestation parkt, bisher wurde das nicht geahndet.

Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15 auf 35 Euro angehoben. Auf dem ganz normalen Park-Strafzettel stehen nun 25 Euro, also zehn mehr als bisher.

Teures Schnellfahren, gefährdeter Führerschein
Temposünden werden künftig sehr eng gesehen. Eine Überschreitung des Limits von bis zu 10 km/h innerorts wurde auf 30 Euro verdreifacht.

Wer innerorts mit 66 statt 50 km/h erwischt wird, zahlt 70 Euro und kassiert zudem einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Noch fünf Stundenkilometer mehr und der Führerschein ist für einen Monat weg! Und es gibt zwei Punkte in Flensburg. Das ist durchaus restriktiv, denn z.B. bei 81 statt 60 km/h auf dem Mittleren in Ring in München werden die wenigsten von rasen sprechen.

Bisher lag die Grenze für ein Fahrverbot bei 26 km/h, und das auch erst im Wiederholungsfall.

Außerhalb geschlossener Ortschaften kosten 16 km/h zu viel ebenfalls 70 Euro und bringen einen Punkt, zwei Punkte und Fahrverbot drohen hier jedoch erst ab 26 km/h. Zum Vergleich: In Österreich gibt man den Führerschein ab einer Überschreitung von 50 Prozent ab.

Übrigens ist es für „Fahrzeugführende“ nun auch verboten, Blitzer-Apps am Smartphone oder eine entsprechende Funktion im Navigationssystem zu verwenden. Vom Beifahrer ist aber nicht die Rede.

So geht Posen in die Hosen
Auch das sogenannte Auto-Posing kann härter bestraft werden: Das Verursachen von „unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnützen Hin- und Herfahren“ kann ein Bußgeld von bis zu 100 Euro (statt 20) bedeuten.

Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkws
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Im Stau gilt: Rettungsgasse
Wer in einem Stau keine Rettungsgasse bildet, wird mit 200 Euro zur Kasse gebeten. Wer sie durchfährt (etwa hinter einem Krankenwagen her), zahlt noch mehr. Bis zu 320 Euro sind vorgesehen.

Schutz und Vorrechte für Radfahrer
Radfahrer erhalten dank der Novelle der Straßenverkehrsordnung einen besonderen Schutz. Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und von 2 Meter außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.

Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird außerdem klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrern grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: kmm)



Kostenlose Spiele