Liebe in Corona-Krise

Besondere Bestimmungen für Fernbeziehungen

Leben
27.03.2020 13:02

In Österreich dürfen sich Partner, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, trotz Ausgangsbeschränkungen weiterhin sehen. Lebt der Lebensgefährte allerdings im Ausland, sind gewisse Richtlinien zu beachten. City4U hat die Fakten im Überblick.

Dass Scheidungskinder auch in Zeiten der Corona-Beschränkungen beide Elternteile sehen dürfen, haben Justiz-, Familien- und Gesundheitsministerium vor wenigen Tagen gemeinsam fixiert. Auch Partner, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben dürfen sich, trotz der geltenden Ausgangsbeschränkung, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin sehen. „Lebt der Lebenspartner allerdings im Ausland, gelten besondere Bestimmungen“, hieß es am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium gegenüber der APA. Diese gilt es selbstverständlich einzuhalten. 

Ärztliches Zeugnis, Heimquarantäne & Co.

So ist bei einer Einreise aus Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn oder Slowenien etwa ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, ansonsten wird die Einreise verweigert. Außer es handelt sich um einen österreichischen Staatsbürger oder um eine Person, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat - dann gilt eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne. Bei einer Einreise aus Tschechien oder der Slowakei sind die Einreisenden verpflichtet, sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung zu unterziehen. Drittstaatsangehörige, die sich in den letzten 14 Tagen vor Reiseantritt in einem auf der Homepage des Außenministeriums angeführten Risikogebiet aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, ansonsten kann die Einreise verweigert werden oder weitere Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz können getroffen werden.

(Bild: ©drubig-photo - stock.adobe.com)

Sehen des Partners zählt zur Deckung der "notwendigen Grundbefürfnisse"

Grundsätzlich heißt es aus dem Gesundheitsministerium, dass das Sehen des Lebenspartners zur Deckung der „notwendigen Grundbedürfnisse“ zählt. Eine zeitliche Beschränkung für Besuche gibt es nicht, auch ein Aufenthalt in der gegenseitigen Wohnung ist erlaubt - sofern im Einzelnen für ein mögliches Sehen nicht strengere Landesvorschriften (vgl. Tirol) bestehen. Dennoch wird dazu geraten, die Fernbeziehung bis zum Ostermontag auch als solche zu führen und sich mit Skype, Telefonie oder Nachrichten zu behelfen, um in Kontakt zu bleiben. Vor allem in Beziehungen, in denen einer der beiden oder beide Lebenspartner zu einer Risikogruppe zählen, ist Vorsicht geboten.

(Bild: ©BillionPhotos.com - stock.adobe.com)

Nachfrage nach Eheberatern steigt

Dass nicht nur eine Fernbeziehung während der Corona-Krise mit so einigen Herausforderungen verbunden ist, sondern auch die gemeinsame Quarantäne-Zeit zu Stress führen kann, belegen aktuelle Zahlen: Die Nachfrage nach Eheberatern steigt laut der Dienstleistungsplattform ProntoPro derzeit um 22 Prozent. Psychologen bestätigen, dass selbst für Paare, die auf eine lange gemeinsame Geschichte zurückblicken, die derzeitige Quarantäne-Situation problematisch ist.

Um das Beziehungsleben auch in der schwierigen Phase gut gestalten zu können, sei es wichtig, übliche Routinen nicht zu vernachlässigen. Vor allem gemeinsame Mahlzeiten und auch zu Hause auf sein Äußeres zu achten, seien dabei besonders wichtig. Ebenso sollte man Emotionen und Bedenken mit seinem Partner teilen und offen über die Gefühle sprechen. Ist es aufgrund der Wohnungsgröße möglich, sollte man auch versuchen sich einen inidividuellen, abgegrenzten Raum zu schaffen, in den man sich gegebenfalls zurückziehen kann. Auch der Kontakt mit Freunden und Verwandten ist essentiell, wenn auch virtuell. Ebenso hilft eine klare Aufgabenverteilung bei der Organisation des Tages oder gemeinsame Aktivitäten wie Brett- oder Video-Spiele.

März 2020

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(Bild: kmm)



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