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Für Arbeitnehmer

5 Fragen und Antworten: Was Urlauber wissen müssen

Steiermark
17.07.2025 09:00

Die Urlaubszeit ist in vollem Gange. Was man beachten muss, damit es beruflich nicht zu Problemen kommt, erklärt Arbeitsrechtler Lukas Hartlauer von der Arbeiterkammer Steiermark.

Egal, ob am See, am Strand oder im Freibad um die Ecke: Die Steirerinnen und Steirer genießen aktuell die Sommerzeit. Fünf Wochen Urlaub stehen Arbeitnehmern grundsätzlich zu. Aber welche Regeln gelten? Die „Krone“ hat bei Lukas Hartlauer, Arbeitsrechts-Experte der AK Steiermark, nachgefragt.

Muss ich im Urlaub meine Mails lesen und abheben, wenn die Chefin anruft?
„Die kurze Antwort lautet: nein“, sagt Lukas Hartlauer. „Urlaub ist Urlaub und dient der Erholung. Die Firmenleitung darf keine Bereitschaft oder Arbeit anordnen.“ Ebenso darf man seinen Urlaub nicht ausbezahlen lassen, sondern muss ihn konsumieren. Wenn man ihn binnen drei Jahren nicht verbraucht, verjährt er.

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