OLG-Entscheid

Nova Rock 2024: „Müllpfand“ war unzulässig

Burgenland
18.07.2025 09:48

Der „Müllbeitrag“, der beim Nova Rock Festival 2024 einbehalten wurde, ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) unzulässig. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Nova Music Entertainment GmbH im Auftrag des Sozialministeriums geklagt.

Konkret ging es dabei um Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten Müllpfandes in Höhe von 20 Euro. Zehn Euro erhielten Besucher retour, wenn sie einen „mindestens halb vollen Müllsack“ zurückbrachten, zehn Euro wurden jedenfalls einbehalten.

Unzureichende Definition
Das OLG beurteilte diese Klauseln nun wie bereits das Landesgericht Eisenstadt als gesetzeswidrig, da sie unklar formuliert sind, teilte der VKI am Freitag in einer Aussendung mit. So bleibe etwa offen, wofür der Müllbeitrag eigentlich eingehoben wird und auch der Begriff „halb voller Müllsack“ sei laut OLG unzureichend definiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, hieß es. Der VKI und Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) sahen darin jedenfalls ein „wichtiges Signal für mehr Preistransparenz“. Festivalchef Ewald Tatar erklärte auf APA-Anfrage, man überlege ein etwaiges Vorgehen noch bis August: „Wir beraten noch mit den Anwälten.“

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