Schulbusunglücke wie kürzlich in Thüringen (mit zwei toten Kindern) bringen in Erinnerung, dass es im Linienverkehr mit Omnibussen noch immer keine Gurtenpflicht gibt und Kinder unter 14 Jahren zudem einen gefährlichen Zählregel unterliegen: Drei Kinder gelten laut Bundes-Kraftfahrgesetz als zwei.
„Die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr ist oberstes Gebot. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie der Kindergartenkinder soll es die Zielsetzung sein, bedarfsgerecht möglichst viele Sitzplätze im Kraftfahrlinienverkehr zu schaffen“, argumentierte Oberösterreichs Landtag beispielsweise 2014 gegen die Zähl-Einschränkung, die in §106 des KFG quasi in Stein gemeißelt ist.
Alle paar Jahre Anträge auf Änderung
„Weitere Anträge habe ich auf die Schnelle auch noch 2007 und 2010 gefunden“, berichtet der grüne Verkehrssprecher Severin Mayr. Er grub auch die Antwort des Verkehrsministeriums auf die Resolution von 2014 aus: „Eine rechtliche Verankerung der Zählregel 1:1 erscheint derzeit nicht umsetzbar“, hieß es damals. Dies unter dem Hinweis, dass Omnibusse im Nahverkehr (mit einigen auch stehenden Fahrgästen) nicht der Gurtenpflicht unterlägen.
Auch Vorstoß vom heutigen LH Stelzer
Aus 2016 ist ein Vorstoß vom damaligen OÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer, heute LH, überliefert. Er sagte: „Es liegt in der Ressortzuständigkeit des Verkehrsministeriums, eine machbare und finanzierbare Lösung auszuarbeiten. Die Verantwortung einfach von sich zu wischen, lassen wir so nicht stehen.“
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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